NRW:DSBFragenUndAntworten

Fragen und Antworten zum Datenschutz

Warum braucht der LV einen DSB?

Laut BDSG §3 Abs 9 gehören "politische Meinungen" zu den "Besondere Arten personenbezogener Daten". Die Verarbeitung von diesen Daten unterliegen einer Vorabkontrolle (BDSG §4d Abs 5). Falls Daten, welche einer Vorabkontrolle unterliegen, gespeichert werden, ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu bestellen (BDSG §4f Abs 1).

Dabei braucht jede verantwortliche Stelle (definiert in BDSG §3 Abs 7) einen eigenen DSB.

Darum braucht der Landesverband (LV) einen eigenen DSB.


Brauchen die untergeordneten Gliederungen einen DSB?

Aus der selben Argumentation, wie bei dem Landesverband (LV), braucht auch jeder Bezirksverband (BzV) und Kreisverband (KV) einen eigenen Datenschutzbeauftragten (DSB), sobald die Gliederung Zugriff auf die Mitgliederdaten hat.

Jetzt ist es so, dass für komplett NRW der Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig ist. Somit macht es für die untergeordneten nur bedingt Sinn, sich einen eigenen DSB zuzulegen.

Die aktuelle Strategie der Piratenpartei, bzw. des Bundesdatenschutzbeauftragten, ist die Landesverbände mit DSBs zu versorgen und eine Schulungsstruktur für eben diese aufzubauen, da die Anforderungen an die Qualifizierung eines DSB doch relativ hoch sind.

Es macht also organisatorisch keinen Sinn, das sich die untergeordneten Gliederungen einen eigenen DSB zulegen. Rein rechtlich sind wir mit diesem Vorgehen auf der sicheren Seite, da es nur einen Datenschutzbeauftragten pro Bundesland gibt und eine Verantwortlichkeit des DSBs für untergeordnete Stellen möglich ist.

Wer darf die Mitgliederdaten einsehen?