NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Aachen/Videoüberwachung/Brief1


versandt am 15.1.2010


Videoüberwachung in Ihrem Betrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Piratenpartei Aachen, sind seit dem 30.08.2009 im Rat der Stadt Aachen vertreten. Einer unserer Themenschwerpunkte ist die Stärkung von Bürgerrechten und die Wahrung der Privatsphäre durch wirksame Datenschutzmaßnahmen.

Uns ist bekannt, dass in Ihrem Gastronomieunternehmen Videokameras installiert und in Betrieb sind. Dies führt dazu, dass Kunden und Mitarbeiter gefilmt und aufgenommen werden.

Eine permanente Überwachung von Kunden und Mitarbeitern erlaubt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur in begründeten Ausnahmefällen, da diese Art der Überwachung einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Kunden und Mitarbeiter darstellen kann.

Wir haben daher folgende Fragen an Sie:

  • Zu welchem Zweck filmen Sie?
  • Speichern Sie die Videoaufnahmen?
  • Wenn ja, wie lange werden diese aufbewahrt und was geschieht danach mit den Aufnahmen?
  • Wurde eine rechtliche Prüfung (BDSG) im Vorfeld vorgenommen? Von wem?
  • Gelangen diese Aufnahmen in das Internet?

Über eine schnelle Beantwortung der Fragen oder einen freiwilligen Verzicht auf den Einsatz von Videotechnologie in Ihren Gasträumen würden wir uns freuen.

Freundliche Grüße,

Thomas Gerger
Mitglied im Rat der Stadt Aachen
Piratenpartei Aachen, Landesverband NRW