NRW:Arbeitskreis/Arbeit und Soziales/Entwurf Selbsthilfegruppen

Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen mit Landesmitteln

Hintergründe

Der Bürokratie-Apparat der Arbeitsagenturen im Land fordern einen wahren Formular-Wald von den Hilfsbedürftigen, es werden haufenweise Nachweise verlangt und der Hilfesuchende muss dies alles allein und in kürzester Zeit verstehen und erbringen. Oftmals wird ihm eine Eingliederungsvereinbarung nach §15 SGB 2 vorgelegt, die dieser ohne die Möglichkeit einer fachlichen Prüfung unterschreiben soll. Somit befindet sich der Hilfsbedürftige nicht in einer angemessenen, den Grundsätzen des Vertragsrechtes entsprechenden gleichberechtigten Verhandlungsposition.

Überschneidung mit piratigen Grundsätzen

Diese Forderung entspricht folgendem Grundsatz:
Freiheit und Verantwortung

Freiheit ist die Möglichkeit sein Leben nach eigenem Willen zu gestalten. Dabei endet diese Freiheit dort, wo die Freiheit des Nächsten anfängt. Eigenverantwortung, gegenseitiger Respekt und Kooperation sind wichtige Grundsätze zum leben dieser Freiheit. Unnötige und anmaßende Eingriffe des Staates lehnen wir ab.

Da es auf Landesebene keine Einflussmöglichkeit auf ein Bundesgesetz gibt (SGB), sollte diesem Misstand auf anderem Wege entgegengewirkt werden:

Forderung

Wir fordern, das ein Finanztopf geschaffen wird um lokale Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen wie z.b. den Tacheles e.V. für Beratungsgespräche zu stärken. Desweiteren muss dem Hilfsempfänger die Möglichkeit gegeben sein, etwaige Verträge vor Unterschrift dort prüfen zu lassen.

Einrichten von Sozialschiedsstellen

Hintergründe

Durch die Möglichkeit des Abschließens von Eingliederungsvereinbarungen nach §15 SGB 2 und der Absenkung oder gar Wegfall der Grundsicherung nach §31 SGB 2 sowie den unverhältnismäßigen Wegfall von Krankenversicherungen für unverheiratete Paare (Bedarfsgemeinschaft nach §7.6 SGB 2 im Widerspruch mit Familienversicherung, §10 SGB 5), welche unserer Meinung nach in der Art und Weise ihrer Durchführung nicht Grundgesetzeskonform ist (GG Art 1.1 Die Würde des Menschen ist Unantastbar, Art 2.2 Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art 6.4 Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft, Art 12.1 Recht auf freie Berufswahl, 12.2 + 12.3 Verbot von Zwangsarbeit, siehe Grundgesetz), haben die Sozialgerichte derzeit einen enormen Engpass, der betroffene Hilfsbedürftige teilweise in ernsthafte Notsituationen bringt. Davon ab werden Hilfsbedürftigen, die einen Gutschein für Rechtsberatung bei der ARGE beantragen, diese teilweise verweigert und dem Betroffenen damit jede Chance sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren genommen.

Forderung

Wir fordern daher, für zügige Bearbeitung von Einsprüchen, durch das Land einzurichtende, unabhängige Schiedsstellen, die verbindliche Schiedssprüche für beide Vertragspartner erwirken kann, ohne den normalen Gerichtsweg zu beeinflussen.