NRW:Arbeitsgruppe/Koordination Aachen (alt)/Satzung

Hinweis

Das ist nur ein erster Entwurf. Anregungen und konstruktive Kritik bitte nur auf der Diskussionsseite


Regeln der AG Koordination Aachen

Präambel

Die AG Koordination Aachen koordiniert Verwaltungs- und Organisationsaufgaben im Auftrag der Crews, der Piratenpartei im Landesverband NRW in der Region Aachen. Dazu gehören insbesondere der Stammtisch der Region Aachen, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsaufgaben, die Anmietung von Büro- und sonstigen Räumlichkeiten, Aktionen und Veranstaltungen sowie vorhandene technische Ressourcen. Die AG wählt und benennt bei Bedarf verantwortliche Personen für diese Aufgaben.

Die AG sieht sich als Koordinationsinstrument für die in ihr vertretenen Crews. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist eine Mitwirkung der Crews erforderlich.


Mitgliedschaft

  1. Jede Crew mit Aufgabenschwerpunkt in der Region Aachen kann bis zu zwei Mitglieder in die AG entsenden. Die AG muss diese Mitglieder aufnehmen.

  2. Die Crew kann bei kurzfristiger Verhinderung ihrer Vertreter in der AG ein anderes Mitglied der Crew als Ersatz entsenden. Der Ersatz muss rechtzeitig vor dem Treffen vom verhinderten Mitglied angekündigt werden. Der Vertreter wird im Protokoll bei Sitzungsbeginn vermerkt. Nur dann ist der Vertreter in der AG stimmberechtigt.

  3. Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn das Mitglied 2 Monate lang auf Treffen der AG abwesend ist. Die Crew kann dann diesen oder einen anderen Vertreter neu entsenden.

  4. Die Mitgliedschaft endet sofort, wenn das Mitglied der AG nicht mehr der Crew angehört, für welche er entsendet wurde. Die Mitgliedschaft endet ebenfalls sofort, wenn das Mitglied der AG nicht mehr Mitglied im Landesverband NRW ist.

  5. Ein Mitglied kann auf Antrag aus der AG ausgeschlossen werden. Der Antragsteller muss Mitglied der AG sein. Die Entscheidung muss mit Drei-Viertel-Mehrheit der Mitglieder der AG getroffen werden. Der Antragsteller und das betroffene Mitglied zählen für diese Entscheidung nicht als Mitglieder der AG. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann nicht vor Ablauf von drei Monaten wieder in die AG entsandt werden.

  6. Alle Mitglieder einer Crew werden automatisch aus der AG ausgeschlossen, wenn die entsandten Vertreter dieser Crew an mindestens drei aufeinanderfolgenden Sitzungen nicht vertreten waren. Der Zeitraum in dem diese Sitzungen stattgefunden haben muss größer als 3 Wochen sein.

Sitzungen der AG

  1. Die AG trifft sich mindestens einmal im Quartal zu einer ordentlichen Sitzung.

  2. Die ordentliche Sitzung legt den Termin für die nächste ordentliche Sitzung der AG fest.

  3. Eine außerordentliche Sitzung kann durch Mitglieder der AG einberufen werden, wenn diese mindestens ein Drittel der Crews in der AG vertreten. Die Sitzung darf frühestens 48 Stunden nach Bekanntmachung von Termin und Ort auf der Mailingliste der Aachener Piraten stattfinden.

Entscheidungen

  1. Entscheidung der AG werden auf ihren Sitzungen getroffen.

  2. Die Sitzung der AG ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der in Ihr vertretenen Crews durch mindestens einen Vertreter repräsentiert ist. Die Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit wird im Protokoll vermerkt.

  3. Eine Entscheidung wird angenommen, wenn sich mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dafür aussprechen.

  4. Auf Wunsch jedes Mitglieds der AG kann eine anstehende Entscheidung einmalig vertagt werden, damit die Crew des jeweiligen Mitglieds einen Beschluss zur vertagten Entscheidung treffen kann. Der Wunsch ist im Protokoll zu vermerken.

  5. Entscheidungen der AG werden auf der Mailingliste der Aachener Piraten bekannt gegeben.

Aufgaben

  1. Die AG kann für Aufgaben in ihrem Tätigkeitsfeld verantwortliche Personen benennen. Diese müssen nicht Mitglied der AG sein. Sie berichten auf den Sitzungen der AG oder reichen schriftliche Berichte vor den Sitzungen ein.

  2. Die von der AG übernommenen Aufgaben und die dafür verantwortlichen Personen werden im Wiki der Piratenpartei veröffentlicht.

  3. Die AG kann die Verantwortung einer Person für eine Aufgabe widerrufen.

Finanzen

  1. Die AG erhält von den vertretenen Crews einen monatlichen Beitrag. Der Beitrag beträgt 30 Prozent der monatlichen Zuwendung aus den freien Finanzmitteln, welche die Crew vom Landesverband erhält.

  2. Bei Bedarf kann die AG die Crews jederzeit um außerordentliche Zuwendungen bitten.

Änderungen an diesen Regeln

  1. Änderungen werden auf den Treffen der AG vorgeschlagen. Auf Entscheidung der AG werden sie an die beteiligten Crews weitergeleitet. Jede Crew entscheidet, ob sie den Änderungen zustimmt oder nicht. Diese Entscheidung muss binnen eines Monats nach Bekanntmachung der Änderungsvorschläge getroffen worden sein. Stimmen alle Crews den Änderungsvorschlägen zu, gelten diese ab dem nächsten Treffen der AG.