NRW:2010-06-11 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW

50px Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 

Eckdaten

Was: PG Satzung NRW
Wann: 11.06.2010 18:30 Uhr
Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum PG Satzung

Teilnehmer

Gäste

  • keine

A16

  • Wir ziehen A16 zurück.

A16 wird wie folgt korrigiert:

Änderungsantrag Nr.
A16
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / § 8 Landesparteitag (LPT)
Beantragte Änderungen

Ändere § 8 Abs. (6) in "Sofern nicht anders in dieser Satzung geregelt, müssen Anträge an einen LPT im Wortlaut mindestens 3 Wochen vorher eingereicht werden. Der Vorstand hat diese umgehend zu veröffentlichen."

Begründung

Wir müssen nicht reinschreiben, warum die Anträge eine bestimmte Zeit vor dem LPT schon vorliegen müssen. Sechs Wochen ist aber für normale Anträge u.E. eine zu lange Zeitspanne.

IST: (6) Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 6 Wochen vor dem LPT vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den NRW-Piraten zugegangen sind, entscheidet der LPT zu Beginn der Versammlung.

SOLL: (6) Sofern nicht anders in dieser Satzung geregelt, müssen Anträge an einen LPT im Wortlaut 3 Wochen vorher eingereicht werden. Der Vorstand hat diese umgehend zu veröffentlichen.

LF-Status

eingestellt


A11

  • A11 wird zurückgezogen

Änderungsantrag Nr.
A11
Beantragt von
Till Neuhauss
Betrifft
NRW Satzung / §9 Landesvorstand (LVOR)
Beantragte Änderungen

Ändere in §9 Abs. (4) "10 Kalendertagen" in "5 Kalendertagen".

Begründung

In der Realität trifft sich der Vorstand regulär wöchentlich, daher sind 10 Tage als Frist zu lang.

IST

Abs.(4): Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Diese Versammlung wird mit einer Frist von 10 Kalendertagen unter Angabe des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

SOLL

Abs.(4): Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Diese Versammlung wird mit einer Frist von 5 Kalendertagen unter Angabe des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

LF-Status

eingestellt


A14a Vorschlagsunterstützer für Satzungs- und Programmänderungen

  • A14a wird zurückgezogen

Änderungsantrag Nr.
A14a
Beantragt von
Thorres i. A. der PG Satzung
Betrifft
NRW Satzung / §12 Satzung und Programme
Beantragte Änderungen

Füge in § 12 einen neuen Absatz mit folgendem Inhalt an: "Damit über einen Satzungs- oder Programmänderungsantrag auf dem LPT abgestimmt werden kann, muss der Antragsteller bis 10 Kalendertage vor dem LPT mindestens 2 NRW-Piraten je angefangene 1000 NRW-Piraten als Unterstützer für seinen Antrag gewinnen."

Begründung

Um einer eventuellen Antragsflut Herr zu werden, könnte man eine leichte Hürde einbauen.

IST

- nicht vorhanden -

SOLL

(5) Damit über einen Satzungs- oder Programmänderungsantrag auf dem LPT abgestimmt werden kann, muss der Antragsteller bis 10 Kalendertage vor dem LPT mindestens 2 NRW-Piraten je angefangene 1000 NRW-Piraten als Unterstützer für seinen Antrag gewinnen.

LF-Status

eingestellt


Ausarbeitung einer Organisationsordnung des Landesverbandes NRW

Weiter ausgearbeitet 2010-06-11

Einleitung:

Diese Organisationsordnung des Landesverbandes NRW wird laut § 16 Abs. 2 mit Beschluss des Vorstandes wirksam. Sie soll Details zu Verfahrensfragen aus der Satzung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen enthalten.

Teil 1: Veröffentlichung von Protokollen

(1) Sofern die Satzung die Veröffentlichung von Protokollen vorsieht, soll es im Wiki der Piratenpartei erfolgen. Dies hat nach folgendem Leitfaden auf der Wikiseite der Gruppierung zu erfolgen: http://wiki.piratenpartei.de/Piratenwiki:Namenskonvention
(2) Die Protokolle sind auf der Crewsprecherliste zu veröffentlichen. Diese ist unter folgendem Link zu abonnieren: https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/crewsprecher
Die Veröffentlichung auf der Crewsprecherliste hat im Betreff die Gruppierung sowie das Datum und in der Mail das Inhaltsverzeichnis aufzuführen.
(3) Die Protokolle sind innerhalb von 3 Werktagen zu veröffentlichen. Ausnahmen sind Protokolle der Parteitage und Hauptversammlungen. Diese sind mit einer Frist von 1-2 Wochen zu veröffentlichen.
(4) Die Protokolle haben mindestens folgendes zu enthalten: Teilnehmer; abwesende Mitglieder mit Vermerk auf entschuldigt oder unentschuldigt; Datum, Uhrzeit und Ort; Beschlüsse. Ausnahmen sind Protokolle der Parteitage und Hauptversammlungen. Bei diesen sind anstatt den Teilnehmern und abwesenden Mitgliedern nur die Anzahl der akkreditierten Piraten festgehalten.

/* Anmerkungen zum Unterpunkt (3): Wir sind uns uneinig welche Frist für Protokolle der Parteitage und Hauptversammlungen angemessen ist. Wir bitten dies im Vorstand zu diskutieren und dementsprechend anzupassen. */

Teil 2: Landesparteitag

(1) Die Einladung zum Landesparteitag erfolgt laut § 8 Abs. 3 vier Wochen vor einem einberufenen LPT. Die Einladung erfolgt per eMail. Ist die eMail unzustellbar, wird das Mitglied per Post benachrichtigt.
(2) Mit der Einladung muss dem Mitglied ein Link auf die vorläufige Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge zugehen.
(3) Anträge an einen Landesparteitag müssen an die Mailadresse lpt@piratenpartei-nrw.de oder per Post über das Postfach des Landesverbandes NRW (Piratenpartei Deutschland; Landesverband Nordrhein-Westfalen; Postfach 103041; 44030 Dortmund) geschickt werden.
(4) Die Protokolle der Landesparteitage müssen von den Versammlungsleitern, dem Wahlleiter, zwei Vorstandsmitgliedern sowie den Protokollanten unterschrieben werden.

Teil 3: Crews

(1) Die Crewsprecher sind für die Protokollführung und die Veröffentlichung der Protokolle verantwortlich.
(2) Die Gründung, die Aufteilung sowie die Details der Aufteilung der Crew ist dem Verwaltungsgremium anzuzeigen.

A49 Liberalisierung und Entbürokratisierung Crewsystem

Änderungsantrag Nr. A49 Beantragt von Thorres i.A. der PG Satzung Betrifft NRW-Satzung / §3 CO - §9 CO Beantragte Änderungen streiche §4 CO - §9 CO,

fasse §3 CO wie folgt neu:

(1) Eine Piratencrew besteht aus mindestens 3 NRW-Piraten und kann von mindestens 3 NRW-Piraten gegründet werden. Davon werden mindestens 2 als Crewsprecher gewählt, die nur für Verwaltungsaufgaben zuständig sind.
(2) Die Crew gibt sich eine interne Arbeits- und Entscheidungsstruktur.
(3) Crews haben eine transparente Arbeitsweise sicherzustellen. Dies beinhaltet auch, dass die Treffen zu protokollieren und diese Protokolle zu veröffentlichen sind.
(4) Jeder NRW-Pirat kann nur Mitglied in einer Crew sein. Der Eintritt in eine Crew wird zum ersten des Folgemonats gültig. Durch dreimaliges aufeinanderfolgendes, unentschuldigtes Fehlen verliert das Crewmitglied seine Crewmitgliedschaft.
(5) Eine Piratencrew gilt als aufgelöst, wenn sie:
        a) 3 Monate keine Protokolle veröffentlicht,
        b) für einen Monat aus weniger als 3 Crewmitgliedern besteht oder
        c) vom Landesparteitag mit einer 2/3-Mehrheit aufgelöst wird.
(6) Bei der Auflösung der Crew fallen die Finanzmittel an den Landesverband. Die Sachmittel fallen in die Verwaltung des Vorstandes. Entscheidungen des Vorstandes bzgl. der Verteilung dieser Sachmittel müssen von dem jeweils nächsten LPT bestätigt werden. Bestätigt ein LPT einzelne Zuweisungen des Vorstandes nicht, muss er selbst die Verteilung vornehmen.

/* Anmerkungen zum Absatz (3): Proargument: Eine Person kann die Macht nicht an sich reißen. Contraargument: Eine Unterordnung unter starken Persönlichkeiten wird die Rotation auch nicht aufhalten. Wir könnten eine erwünschte Rotation in den § schreiben, aber das hätte letztendlich keine Wirkung. da die Crew sich in dem Fall nicht dran halten müsste. Sprich der Absatz wäre nur unnötiger Balast.

Anmerkungen Crewsprecherliste: Hierzu wird ein eigener Paragraph in der Satzung formuliert.*/

Begründung Es ist notwendig das Crewsystem komplett zu überarbeiten und beschreibende Aussagen in die Organisationsordnung des Landesverbandes NRW zu legen.

Arbeiten an Bundessatzung

  • Diskussion auf "Protokollebene", das heißt es gibt verschiedene Treffen in verschiedenen Ländern, diese Diskutieren und protokollieren ihre Ergebnisse. Eine andere Teilgruppe zieht dann dieses Protokoll heran und kommentiert dann die Arbeitsergebnisse der anderen Gruppen.
  • thorres fragt bei den Hessen, auf der Aktiven und eventuell einer Spezialliste nach

Aufgaben aus dem Treffen vom 18.06.10

  • quwr:
    • Vorstand zum nächsten Treffen einladen, damit über die Organisationsordnung des Landesverbandes NRW gesprochen werden kann
    • A15 aus dem Arbeitsraum entfernen
  • thorres:
    • weitere Satzungsänderungsanträge ins Liquid Feedback stellen
  • glassesaregood:
    • Protokoll erstellen und veröffentlichen

noch offene Punkte

  1. Brauchen wir Ordnungsmaßnahmen auf Landesebene oder reichen die aus der Bundessatzung aus?
  2. Neunummerieren der Satzung und Ordnungen II
    1. Die CO bei §17 starten lassen und nicht bei 1 neu beginnen.
      1. Es werden verschiedene Satzungsänderungsanträge formuliert und dann ins Liquid Feedback zur Diskussion gestellt
    2. Warten auf PG Struktur / bin doch für nen Antrag, an anderen Stellen haben wir Crews auch rausgezogen.
      1. A04: Geldentzug bei untergeordneten Gliederungen m.E. nur durch Schiedsdsgericht
  3. Beurkundung von Beschlüssen:
    1. Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
      1. Über die Verhandlungen des Parteitages wird ein Protokoll angefertigt. Beschlüsse sind durch zwei Mitglieder der Leitung des Parteitages zu beurkunden und bei XY(Vorstand?) zu hinterlegen.
      2. Diskussion:
        1. quwr: sieht es als sinnvoll an, dass die Verantwortlichkeit in der Satzung steht
        2. thorres: sollte nur in die Geschäftsordnung des Vorstandes
        3. DanielC: Das steht so im PartG, dass es in die Satzung muss (wobei müssen immer relativ gemeint ist da)
  4. Corax: Ombudsmann
    1. die Sachsen haben einen Ombudspiraten der bei Streitigkeiten schlichten soll bevor es einen Gang vors Schiedsgericht gibt. Das halte ich für sehr sehr sinnvoll. Sowas hätte ich für NRW auch gerne. Vielleicht auch nicht dem Vorstand angegliedert sondern unabhängig.
    2. http://wiki.piratenpartei.de/SN:%C3%84mter/Ombudspirat
      1. Aufgaben:
        1. Dem Landesvorstand wird eine unabhängige Ombudsstelle zur Seite gestellt.
        2. Ihre Aufgabenbereiche gliedern sich in die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern, die Schlichtungsvermitltung zwischen einzelnen Mitgliedern und den Vorstand, sowie die Beratung beider.
        3. Die Anrufung ist freiwillig. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
        4. Über die Besetzung und Wahlperode wird in der <<Landesarbeitsordnung>> entschieden, es ist mindestens ein Ombudspirat zu wählen.
        5. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
      2. Begründung
        1. Auch wenn das eigentlich die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist, ist es für Piraten vielleicht angenehmer einen unabhängigen Mediator als Schlichter anzusprechen, als beim LSG eine Klage einzureichen.
        2. es könnten Konflikte vor LSG nicht in Idealform gelöst werden
        3. Zuständigkeit außerhalb LSG, um Streitigkeiten untereinander zu schlichten
  5. Was passiert bei zweckgebunden Spenden an einen AK?
    1. nach Satzung können diese kein Geld beantragen.
  6. A15 Verwaltungspiraten in Schatzmeister + Gensek umbenennen (verbesserung)==
    1. Ersetze in §9 "mindestens 5 Piraten" durch "5 Piraten".
    2. Ersetze in §9 Abs. (2) "mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird," durch "Schatzmeister, Generalsekretär"
    3. Ersetze in §9 Abs. (9) "einer der beiden des Verwaltungsgremiums" durch "des Schatzmeisters"
    4. Ändere in CO §7 Abs. (2) und CO §8 Abs. (3) jeweils "Verwaltungsgremium" durch "Vorstand".
    5. In § 13 Fasse den ABs. (5) als Abs. (6) neu. Ändere Abs. (4) in "Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen des Landesverbandes.". Ändere Abs. (5) in "Der Generalsekräter ist für die Mitgliederverwaltung zuständig."
    6. Begründung: Der Schatzmeister und General sind bekannte Begriffe. Das Verwaltungsgremium wird durch "Vorstand" ersetzt, da es nicht definiert sind.
    7. Ist
      1. §9 Landesvorstand
        1. (2) Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer.
        2. (9) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, wenn der Posten des Vorsitzenden oder einer der beiden des Verwaltungsgremiums unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
      2. Crewordnung:
        1. §7(2) CO: Die Gründung ist zu Protokollieren und dem Verwaltungsgremium anzuzeigen.
        2. §8 - Aufteilung einer Crew (3) Die Aufteilung einer Crew ist zu protokollieren und dem Verwaltungsgremium aufzuzeigen.
        3. §13 - Aufgaben der Vorstände (4) Das Verwaltungsgremium hat folgende Aufgaben: a) Verwaltung der Finanzen gemäß der Finanzordnung, :b) Verwaltung der Mitglieder und Crews, c) Anregen von regionalen Crew-Gründungen.
    8. Soll
      1. §9 (2) Der Vorstand besteht aus 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär und politischer Geschäftsführer.
      2. §9 (9) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, wenn der Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
      3. Crewordnung:
        1. §7 (2) CO: Die Gründung ist zu Protokollieren und dem Vorstand anzuzeigen.
        2. §8 - Aufteilung einer Crew (3) Die Aufteilung einer Crew ist zu protokollieren und dem Vorstand aufzuzeigen.
        3. §13 - Aufgaben der Vorstände
        4. Abs(5) nach Abs(6) schieben
        5. (4) Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen des Landesverbandes.
        6. (5) Der Generalsekräter ist für die Mitgliederverwaltung zuständig.

verschobene Punkte

  1. Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste,…) --> Geschäftsordnung? der Vorschlag der Geschäftsordnung wird abgewartet (LMV)
    1. Wir warten nun, das die technischen Vorgaben aus der Satzung in die GO des Landes aufgenommen werden.
    2. Dann können wir damit anfangen sie aus der Satzung zu tilgen
    3. Mail an den Vorstand ist raus: 23.04.2010 [helpdesk.piratenpartei-nrw.de #5373]
  2. §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
  3. Die Crewordnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
  4. Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
  5. Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil sich die NRW-Piraten dort im Falle eines LT Mandats auch ggf. ein Büro leisten würden)
  6. Entweder Kreis- oder Ortsverbände (kein "und"): Warten auf BPT
  7. Ordnungsmaßnahmen (?), zurückstellen, bis die Struktur klar ist
  8. §9(3) Parteiengesetz: Jede Gliederung bestimmt seine Mitgliedsbeiträge selbst, Klärung mit PG Struktur / Bundessatzung
  9. Punkte vom Schatzmeister: quwr wendet sich an Dennis und fragt, ob er schon einige Punkte für uns hat.
  10. Schiedsgerichtsordnung (warten auf Bundesparteitag)

Punkte, die den Bund betreffen

  1. Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
  2. Frist für Vorstandsbewerbungen in Bundessatzung
  3. Definition, welcher Wohnort für die Mitgliedschaft in der kleinsten Gliederung bindend ist. Das sollte in der Bundessatzung definiert werden. Thema für die Bundessatzung.
  4. Bundessatzung: SGO, Ordnungsmaßnamen gegen Gebietsverbände
  5. Ordnungsmaßnahmen überarbeiten
    1. http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen
      1. thorres: Warum sollten die Mitglieder ihrer eigenen Bestrafung zustimmen?

nächstes Treffen

Was: PG Satzung NRW
Wann: 18.06.2010 18:00 Uhr
Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum AG Satzung