NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Vorsitz/(2)

(2) Er/sie eröffnet über jeden Punkt der Tagesordnung die Beratung. Die Würde und Rechte des Rates sind von ihm/ihr zu wahren und die Verhandlungen möglichst zu fördern. Seine/ihre Tätigkeit hat er/sie sachlich und unparteiisch auszuüben.