NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Teilnahme an den Ausschusssitzungen/(4)
(4) Wird ein Einwohnerantrag gemäß § 22 a der Nds. Gemeindeordnung in einem Ausschuss behandelt, sollen die im Antrag benannten Vertreter/innen der Antragsteller/innen Gelegenheit erhalten, ihr Anliegen auch mündlich zu erläutern.