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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Redeordnung/(6)
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NDS:Wolfsburg
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2011
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Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates
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Redeordnung
(6) Jedes Ratsmitglied darf nur den zur Erörterung stehenden Punkt behandeln oder sich zur Geschäftsordnung äußern.