NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Redeordnung/(2)

(2) Ein Ratsmitglied darf nur sprechen, wenn ihm die/der Vorsitzende das Wort erteilt. Ratsmitglieder, die sprechen wollen, haben diese Absicht durch Handaufheben anzuzeigen. Jedes Ratsmitglied kann die Vorsitzende/den Vorsitzenden um die Zulassung einer Frage an die Rednerin/den Redner ersuchen. Sie/er hat seine/ihre Absicht durch Handaufheben mit dem Hinweis "Zwischenfrage" kundzutun. Die Rednerin/der Redner kann die Zulassung der Frage ablehnen.