NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/Verfahren in den Sitzungen/(2)
(2) Nach der Eröffnung der Sitzung, der Feststellung der ordnungsmäßigen Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsrates ist die Tagesordnung zu genehmigen. Danach werden die einzelnen Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge der Tagesordnung beraten.