NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/Verfahren in den Sitzungen/(1)
(1) Der Ortsrat ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsmäßiger Einberufung die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Im übrigen gilt § 8 dieser Geschäftsordnung entsprechend.