NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/Anfragen/(2)
(2) Die Anfragen sollen von der Verwaltung nach Möglichkeit sofort beantwortet werden. Anfragen, die nicht sofort beantwortet werden können, sind in der nächsten Sitzung des Ortsrates zu beantworten.