NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/Öffentlichkeit/(2)
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Ortsratssitzungen sind öffentlich bekannt zu machen. Dies gilt nicht, wenn die Ortsräte zu einer nichtöffentlichen Sitzung einberufen werden.