NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/Öffentlichkeit/(1)
(1) Die Sitzungen der Ortsräte sind in der Regel öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn der Gegenstand der Beratung es erfordert. § 4 gilt entsprechend.