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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Niederschriften/(3)
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NDS:Wolfsburg
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2011
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Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates
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Niederschriften
(3) Die Beschlüsse sind nach jedem Tagesordnungspunkt zu verlesen, sofern sie nicht in der Vorlage enthalten sind. Sie gelten damit als genehmigt.