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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Niederschrift/(2)
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NDS:Wolfsburg
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2011
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Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates
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Niederschrift
(2) Die Niederschrift ist von dem/der Ratsvorsitzenden, der/dem Oberbürgermeister/in und dem/der Protokollführer/Protokollführerin zu unterzeichnen.