NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Fraktionen und Gruppen/(4)

(4) Innerhalb einer Gruppe bestehen die an ihrer Bildung beteiligten Fraktionen fort. Ihre Handlungsfähigkeit wird nur dort beschränkt, wo die Geltendmachung von Fraktionsrechten mit der Geltendmachung derselben Rechte durch die Gruppe kollidieren würde.