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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Fraktionen und Gruppen/(3)
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NDS:Wolfsburg
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2011
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Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates
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Fraktionen und Gruppen
(3) Ratsfrauen und Ratsherren dürfen nur einer Fraktion angehören. Entsprechendes gilt für die Zugehörigkeit zu den Gruppen.