NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Besondere Ausschüsse/(2)
(2) Neben den in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen und den aufgrund besonderer Vorschriften zu bildenden Ausschüssen können der Rat oder der Verwaltungsausschuss bei Bedarf Sonderausschüsse und Beiräte bilden.