NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Anträge während der Debatte/(2)

(2) Abänderungsanträge dürfen nur betreffen:

a) das Auslassen von Worten 
b) das Hinzufügen von Worten 
c) das Ersetzen von Worten durch andere.