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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Anhörung/(3)
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NDS:Wolfsburg
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2011
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Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates
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Anhörung
(3) Die Redezeit für Anhörungen nach Abs. 1 u. 2 beträgt für einen einzelnen Sprecher/die einzelne Sprecherin 5 Minuten.