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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Abstimmung/(5)
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NDS:Wolfsburg
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2011
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Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates
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Abstimmung
(5) Treffen ein Antrag nach Abs. 3 und ein Antrag nach Abs. 4 zusammen, so hat die namentliche Abstimmung den Vorrang.