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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Abstimmung/(4)
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NDS:Wolfsburg
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2011
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Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates
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Abstimmung
(4) Geheime Abstimmung findet in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag von mindestens fünf Ratsmitgliedern, einer Fraktion oder Gruppe statt.