NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Abgrenzung der Zuständigkeiten/(6)

6. Schulausschuss (Ausschuss im Sinne des § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes)

Beratung der Angelegenheiten des Geschäftsbereiches Schule und Sport, soweit es sich um Angelegenheiten der Schulverwaltung handelt. Die Budgetberatung für den Geschäftsbereich erfolgt gemeinsam mit dem Sportausschuss.