NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Abgrenzung der Zuständigkeiten/(12)

12. Werksausschuss Schwefelbad

Die Aufgabenstellung ergibt sich aus § 5 der Betriebssatzung für das Schwefelbad Fallersleben vom 22.09.1993.