NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Abgrenzung der Zuständigkeiten/(10)

10. Jugendhilfeausschuss (Ausschuss im Sinne des § 71 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 01.01.91)

Beratung der Angelegenheiten des Geschäftsbereiches Jugend einschließlich der Budgetberatungen.