NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Abgrenzung der Zuständigkeiten
Abgrenzung der Zuständigkeiten
Gemäß § 51 NGO werden folgende Ausschüsse des Rates gebildet:
1. Ausschuss für Finanzen und Controlling
Vorbereitung des Haushaltsplanes durch Bildung von Eckwerten und Beratung der mittelfristigen Finanzplanung (Hauptkontrakte Rat/Verwaltung, Rahmenkontrakte für die Geschäftsbereiche, Jahresrechnung u. a. als Fachausschuss für das Rechnungsprüfungsamt, Fachprüfungen in den Geschäftsbereichs-Ausschüssen). Zentrales Controlling (aggregierte Geschäftsbereichsberichte, Budgetkontrolle, über- und außerplanmäßige Ausgaben, Personalkosten-Controlling, Abweichungsberichte, Finanzberichte).Begleitender Ausschuss für Vorhaben der Aufgaben- und Verwaltungsreform (Geschäftsprozessoptimierung, Strukturveränderungen). Personalplanung, -steuerung, -wirtschaft, -entwicklung (Ausbildungsgrundsätze und -quoten, Übernahmegrundsätze/Einstellungsstopp, Qualifizierung, Altersteilzeit, Vorruhestand). Vergabe und Aufnahme von Darlehen zur Übernahme von Bürgschaften
2. Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Strategische Planung (Strategieausschuss)
Wolfsburg AG (Zielformulierungen, Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen, Beratung von Ansiedlungen, Kapitalaufstockungen, Investitionen, Wirtschaftspläne, Stellenpläne, Information/Kommunikation über Geschäftsentwicklungen, Ausbau von Geschäftsfeldern durch politische Begleitung und Beratung) Projekt Nordkopf (Investorenflächen einschließlich Erlebniswelt, städtische Investitionen in dem Bereich Konzeptentwicklung Bahnhof/Karstadt/Hertie, Auswirkungen Neue Autostadt) Strategische Planung, Stadtentwicklung, Stadtkonzeption, Stadtmarketing, Fremdenverkehr (Regionalplanung, Flächenentwicklungsplanung, Stadtforschung, Statistik, Grundlagenforschung, Zielvorgaben und Schwerpunktsetzung für die Stadtentwicklung, Stadtteilentwicklung, Wohn-/Gewerbegebietsentwicklung, Wohnungsbaupolitik, Verkehrspolitik/Infrastruktur, ÖPNV) Beteiligungssteuerung für den Konzern Stadt (konsensuale Steuerung des Konzern Stadt, Vorbereitung von Konzernstrategien, Entwicklung von Konzernzielen, Zielvereinbarungen mit städtischen Beteiligungen, Vorbereitung der Beschlüsse gesellschaftsrechtlicher, wirtschaftlicher und finanzieller Art, Vorbereitung von Weisungsbeschlüssen von Vertretern der Stadt)
3. Planungs- und Bauausschuss
Entsprechende Beratung der Angelegenheiten der Geschäftsbereiche Stadtplanung und Bauberatung, Tiefbau, Grün einschließlich der jeweiligen Budgetberatungen.
4. Ausschuss für Bürgerdienste, Umweltschutz und Feuerwehren
Beratung der Angelegenheiten der Geschäftsbereiche Bürgerdienste, Umweltschutz und Feuerwehren sowie der Abfallwirtschaft einschließlich der jeweiligen Budgetberatungen.
5. Ausschuss für Ausländerangelegenheiten
Beratung der Angelegenheiten in der Stabsstelle für Ausländer einschließlich der Budgetberatungen.
6. Schulausschuss (Ausschuss im Sinne des § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes)
Beratung der Angelegenheiten des Geschäftsbereiches Schule und Sport, soweit es sich um Angelegenheiten der Schulverwaltung handelt. Die Budgetberatung für den Geschäftsbereich erfolgt gemeinsam mit dem Sportausschuss.
7. Sportausschuss
Beratung der Angelegenheiten des Geschäftsbereiches Schule und Sport, soweit es sich um grundsätzliche Angelegenheiten der Förderung des Sports und der Bäderbetriebe handelt.
8. Kulturausschuss
Beratung der Angelegenheiten des Geschäftsbereiches Kultur und Bildung einschließlich der Budgetberatungen.
9. Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beratung der Angelegenheiten des Geschäftsbereiches Soziales und Gesundheit einschließlich der Budgetberatungen.
10. Jugendhilfeausschuss (Ausschuss im Sinne des § 71 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 01.01.91)
Beratung der Angelegenheiten des Geschäftsbereiches Jugend einschließlich der Budgetberatungen.
11. Klinikumsausschuss
Beratung der Angelegenheiten des Geschäftsbereiches Klinikum der Stadt einschließlich der Budgetberatungen.
12. Werksausschuss Schwefelbad
Die Aufgabenstellung ergibt sich aus § 5 der Betriebssatzung für das Schwefelbad Fallersleben vom 22.09.1993.
13. Umlegungsausschuss
Umlegung von Grundstücken zur zweckmäßigeren Gestaltung im Rahmen der Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete. Die Bildung, Zusammensetzung und Aufgabenstellung ergibt sich aus besonderen gesetzlichen Vorschriften (§§ 45 79 BauGB i. V. m. Nds. DurchführungsVO zum BauGB), so dass die folgenden Vorschriften auf den Umlegungsausschuss keine Anwendung finden.