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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Öffentlichkeit/(5)
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NDS:Wolfsburg
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2011
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Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates
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Öffentlichkeit
(5) Aufzeichnungen auf Tonträger durch Dritte sind nicht zulässig, können jedoch durch Zustimmung des Rates zugelassen werden.