NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 45

§ 45

Verletzung der Vertraulichkeit

Die Verletzung der Vertraulichkeit kann vom Rat der Stadt nach § 25 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung durch eine Geldbuße bis zu 75,00 € geahndet werden. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit bleibt unberührt.