NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 28
§ 28
Verfahren des Verwaltungsausschusses
Für das Verfahren des Verwaltungsausschusses gelten die Vorschriften über die Sitzungen des Rates, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Der Verwaltungsausschuss kann Beiräte bilden.