NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 28

§ 28

Verfahren des Verwaltungsausschusses

Für das Verfahren des Verwaltungsausschusses gelten die Vorschriften über die Sitzungen des Rates, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Der Verwaltungsausschuss kann Beiräte bilden.