NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 12

§ 12

Anträge während der Debatte

(1) Während der Debatte über einen Antrag sind nur folgende Anträge zulässig:

a) Geschäftsordnungsanträge 
b) Abänderungs-, Zusatz- und Rückziehungsanträge 
c) Anträge auf Schluss der Debatte.

(2) Abänderungsanträge dürfen nur betreffen:

a) das Auslassen von Worten 
b) das Hinzufügen von Worten 
c) das Ersetzen von Worten durch andere.