NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 12
§ 12
Anträge während der Debatte
(1) Während der Debatte über einen Antrag sind nur folgende Anträge zulässig:
a) Geschäftsordnungsanträge
b) Abänderungs-, Zusatz- und Rückziehungsanträge
c) Anträge auf Schluss der Debatte.
(2) Abänderungsanträge dürfen nur betreffen:
a) das Auslassen von Worten
b) das Hinzufügen von Worten
c) das Ersetzen von Worten durch andere.