NDS:Osterholz/Kreismitgliederversammlung 2013.1/SÄA
Antrag 1
- Änderungsantrag Nr.
- S001a Festlegen eines Budgets durch die KMV
- Beantragt von
- --Olespunkt 22:17, 5. Feb. 2013 (CET) in Vertretung
- Betrifft
- Satzung / 10 Abs. 3
- Beantragte Änderungen
(3) Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Kreismitgliederversammlung festzulegenden jährlichen Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der nächsten Kreismitgliederversammlung.
Ändern in :
(3) Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 300€, ohne gesonderte Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der nächsten Kreismitgliederversammlung.
Hinweis: Der Satzungsänderungsantrag ist konkurrierend mit S001b und S001c
Begründung: In der bisherigen Satzung wurde übersehen, dass die KMV einen festgelegten Betrag bestimmt. Dieses wird hiermit nachgeholt.
- Ergebnis:
Antrag 2
- Änderungsantrag Nr.
- S001b Festlegen eines Budgets durch die KMV
- Beantragt von
- --Olespunkt 22:17, 5. Feb. 2013 (CET) in Vertretung
- Betrifft
- Satzung / 10 Abs. 3
- Beantragte Änderungen
(3) Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Kreismitgliederversammlung festzulegenden jährlichen Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der nächsten Kreismitgliederversammlung.
Ändern in :
(3) Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 500€, ohne gesonderte Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der nächsten Kreismitgliederversammlung.
Hinweis: Der Satzungsänderungsantrag ist konkurrierend mit S001a und S001c
Begründung: In der bisherigen Satzung wurde übersehen, dass die KMV einen festgelegten Betrag bestimmt. Dieses wird hiermit nachgeholt.
- Ergebnis:
Antrag 3
- Änderungsantrag Nr.
- S001c Festlegen eines Budgets durch die KMV
- Beantragt von
- --Olespunkt 22:17, 5. Feb. 2013 (CET) in Vertretung
- Betrifft
- Satzung / 10 Abs. 3
- Beantragte Änderungen
(3) Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Kreismitgliederversammlung festzulegenden jährlichen Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der nächsten Kreismitgliederversammlung.
Ändern in :
(3) Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 750€, ohne gesonderte Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der nächsten Kreismitgliederversammlung.
Hinweis: Der Satzungsänderungsantrag ist konkurrierend mit S001a und S001b
Begründung: In der bisherigen Satzung wurde übersehen, dass die KMV einen festgelegten Betrag bestimmt. Dieses wird hiermit nachgeholt.
- Ergebnis: