NDS:Oldenburg/Arbeitstreffen/Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung wurde auf dem 2010-03-Arbeitstreffen beschlossen (siehe Protokoll).

Seitdem wurden auf verschiedenen Arbeitstreffen Änderungen beantragt und angenommen. Nutze die Versionsgeschichte dieser Seite um diese nachzuvollziehen.

Diese Seite sollte nicht verändert werden. Stattdessen sollten Änderungen von uns gemeinsam beschlossen werden. Dazu trage bitte einen entsprechenden Antrag auf der Antrags-Seite des nächsten Arbeitstreffens und stelle diesen auf der Mailingliste zur Diskussion.

ACHTUNG: Dies könnte evtl. nicht die aktuelle Geschäftsordnung sein! Die jeweils aktuelle Geschäftsordnung wird unter Oldenburg/Arbeitstreffen/Geschäftsordnung abgelegt.

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Geschäftsordnung des Oldenburger Arbeitstreffens

Definitionen

Mehrheiten

  1. Relative Mehrheit: Die meisten positiven Stimmen (z.B. auch nur 20%)
  2. Einfache Mehrheit: Mehr als 50% der gültigen, abgegebenen Ja/Nein Stimmen
  3. Absolute Mehrheit: Mehr als 50% der möglichen (Mitgliederzahl)Stimmen
  4. Qualifizierende Mehrheit: Mehr als 75% der gültigen, abgegebenen Stimmen

Allgemeines

  1. Jedes Organ der Piraten Niedersachsen gibt sich eine gültige Geschäftsordnung, die als fester Bestandteil in diese Geschäftsordnung integriert ist.
  2. Die jeweilige Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit von dem entsprechendem Organ beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.
  3. Änderungen an der Geschäftsordnung müssen begründet und zeitnah nach Abstimmung veröffentlicht werden.
  4. Alle Positionen werden in maskuliner Form geführt. Dies soll einer Besetzung durch weibliche Personen nicht hindern oder widersprechen, sondern dient einer vereinfachten, vereinheitlichten und übersichtlicheren Schreibweise.

Arbeitstreffen

Tagesordnung

  1. Zu Beginn des Arbeitstreffens wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf per Antrag geändert werden.

Tagungsleitung

  1. Das Arbeitstreffen wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf des Arbeitstreffens Sorge und kann Personen, die den Fortgang des Arbeitstreffens erheblich und auf Dauer stören, vom Arbeitstreffen ausschließen.

Wahlen

  1. entfällt derzeit

Wahlen zu Listen

  1. entfällt derzeit

Geschäftsordnungsanträge

  1. Jedes anwesende Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
  2. Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
    1. Antrag auf Schluss der Redeliste,
    2. Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste,
    3. Antrag auf sofortige Abstimmung,
    4. Antrag auf Vertagung,
    5. Antrag auf Redezeitbegrenzung,
    6. Antrag auf Unterbrechung,
    7. Antrag für einen neuen Kandidaten für die Tagesleitung,
    8. Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages,
    9. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (wobei dieser Antrag nur mit einer qualifizierten Mehrheit angenommen werden kann).
  3. Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor der weiteren Behandlung der Sache selbst zu beraten und abzustimmen.
  4. Der antragstellende Pirat begründet seinen Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.

Anträge

  1. Antragsberechtigt sind alle Oldenburger Piraten.
  2. Inhaltliche Anträge sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig dem Stammtisch vorliegen, dass sie allen Mitgliedern mit der Einladung zugeleitet werden können.
  3. Anträge können bis 2 Tage vor Beginn des Arbeitstreffens eingereicht werden. Eine nachträgliche Annahme ist nur durch Änderung der Tagesordnung möglich. Änderungs-, Ergänzungs- und Alternativanträge sind immer möglich.
  4. Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
  5. Behandeln mehrere Anträge den gleichen Gegenstand bzw. das gleiche Thema, so soll der am weitesten reichende Antrag zuerst zur Abstimmung gebracht werden.
  6. Andere Piraten: Ein Mitglied der Piratenpartei kann jederzeit einen Antrag auf Gleichstellung mit Oldenburger Piraten für einen bestimmten Zeitraum, maximal aber für die Dauer des Arbeitstreffens stellen.

Öffentlichkeit

  1. Das Arbeitstreffen tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von einem Zehntel der anwesenden Piraten können mit einfacher Mehrheit Öffentlichkeit und Presse für bestimmte Tagesordnungspunkte, insbesondere bei Personaldebatten, ausgeschlossen werden.

Protokoll

  1. Über den Sitzungsverlauf ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muß die Anträge, Beschlüsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse enthalten. Sie ist vom Tagungsleiter und mindestens drei weiteren anwesenden Oldenburger Piraten zu unterzeichnen.