MV:Kreisverband Region Greifswald/Geschäftsordnung

Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Region Greifswald aus dem Jahre 2009 und regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Region Greifswald.

Der Vorstand

Vorsitzender: Tristan Varbelow
Stellvertretender Vorsitzender: Martin Hackbarth
Schatzmeister: Matti Lindemann
1. Beisitzer: Sebastian Jabbusch
2. Beisitzer: Martin Gülzow
3. Beisitzer: René Neumann

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen per Telefon, Internet oder physischen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
Jeder 'echte' Antrag benötigt einen Antragsteller (keine Nicknames), und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist per Mail an HGW-OVP-DM-Vorstand@lists.piratenpartei.de zu richten oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen.
Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit keinem Vorstandsmitglied oder sonst Zuständigen darüber gesprochen hat.
Antragsberechtigt sind:
  1. Alle Mitglieder des Kreisverbandes Region Greifswald der Piratenpartei Deutschland
  2. Der Landesvorstand
  3. Der Bundesvorstand

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreissvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.

Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

Beschlüsse des Kreisvorstandes sind im Rahmen des Vorstandssitzungsprotokolls zu veröffentlichen. Sie sind vom Vorstandsvorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, sowie einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Kreissvorstand verwaltet.
Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten des Kreisverbandes Region Greifswald haben alle Mitglieder des Kreisvorstands.
Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Aufgabenverteilung

  • Vertretung der Partei nach außen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
  • Einberufung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
  • Führung der laufenden Geschäfte: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
  • Zugriff auf Finanzmittel: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister
  • Finanzenverwaltung: Schatzmeister
  • Öffentlichkeitsarbeit (excl. Pressearbeit): 3. Beisitzer
  • Pressearbeit: 1. Beisitzer
  • Verwaltung der Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation, Beschlüsse, etc.: 2. Beisitzer
  • Mitgliederverwaltung: 2. Beisitzer
  • Verwaltung der Kontakte mit dem Landesverband und nachgeordneter Gebietsverbände: 2. Beisitzer
  • Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung: 3. Beisitzer
  • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Vorstandsmitglied, benannt durch die Vorstandssitzungen
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Vorstand (mehrheitlich)
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Vorstandsmitglied, benannt durch die Vorstandssitzungen

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jedes Mitglied des Vorstands fertig über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform zu erfolgen.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am 25.10.2009 in dieser Form in Kraft gesetzt.


Datei:GeschäftsordnungKVRegionGreifswald.pdf