Koordinatorenkonferenz/Antragsqualität
Qualitätsmerkmale für Anträge in Liquid Feedback
Die Koordinatorenkonferenz hat am 4.6.2010 beschlossen, Anträge, die in Liquid Feedback eingebracht werden, nach Qualitätsgesichtspunkten zu bewerten und solchen Anträgen, die die formalen Kriterien erfüllen, eine entsprechende Kennzeichnung zu geben. Nachfolgend sollen die dafür erforderlichen Qualitätsanforderungen dargestellt und diskutiert werden, bevor sie in einer weiteren Sitzung der Koordinatorenkonferenz verabschiedet werden.
Qualitätskriterien eines Antrages
- Die Antragsformulierung ist verständlich und unzweideutig.
- Der Antrag benennt ein Ziel, als auch die Maßnahme(n) zur Erreichung des Zieles.
- Dem Antrag ist sowohl eine Begründung des Zieles, als auch der Maßnahme(n) beigefügt.
- Entstehen durch den Antrag Kosten, so sind diese der Höhe und Dauer nach zu beziffern.
- Im Antrag wird ein Ansprechpartner (ggf. mehrere) zu Fragen hinsichtlich des Antrages benannt.
- Dem Antrag ist die Adresse einer Diskussionsseite beigefügt.
- In dem Antrag werden bekannte abweichende oder entgegenstehende Anträge referenziert.
Kennzeichnung von Anträgen ausreichender formaler Qualität
Anträge, die die festgelegten formalen Anforderungen erfüllen, werden mit einer Grafik gekennzeichnet.
Verfahren für die Erlangung der Kennzeichnung
- Die Koordinatorenkonferenz wird Anträge nach den festgelegten Kriterien beurteilen und ggf. kennzeichnen. Sollte ein geprüfter Antrag nicht den erforderlichen Kriterien entsprechen, wird die Koordinatorenkonferen dies und die Gründe dafür, dem Atragsteller mitteilen.
- Da aus Kapazitätsgründen wahrscheinlich nicht alle Anträge geprüft werden können, behält sich die Koordinatorenkonferenz vor, diejenigen Anträge zu prüfen, die ihr besonders wesentlich erscheinen oder die von großem Interesse sind.
- Unabhängig davon kann jeder Antragsteller sich mit einer Aufforderung zur Überprüfung seines Antrages an die Koordinatorenkonferenz wenden. Diese wird versuchen, der Aufforderung kurzfristig nachzukommen und den Antragsteller entsprechend informieren.
Arvid Doerwald 23:54, 6. Jun. 2010 (CEST)