Informative Gewalt

50px Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von lynX

Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen.

Hab mir mal überlegt, es müsse eine Informative Gewalt geben als weitere Gewalt im Sinne der Gewaltenteilung. Sie würde Bürgerdaten (z.B. Meldedaten, Führerscheinpunkte, Polizeiliches Curriculum) dezentral und unabhängig anderer Gewalten speichern.

Sie hätte die Pflicht, einem immer Notifications zu schicken, wenn Behörden auf deine Daten zugreifen. Wenn die Polizeistreife also deine Personalien prüft, erhältst du eine Nachricht, dass dies geschehen ist.

Klare Gesetze würden die Zwischenspeicherung nur auf die direkte Nutzung einschränken, also keine Kopie der Daten irgendwo bei irgendwem. Durch Versiegelung der Computer, mit denen solche Daten eingesehen werden können, wäre eine Kopie der Daten nur durch Abschreiben oder Abfotografieren möglich. Ein Polizeibeamter, der solches tut, beginge Datendiebstahl. Die Existenz solcher Daten auf unversiegelten oder Nicht-Regierungssystemen wäre offensichtlich illegal.

Sollte intensivere Überwachung eines Bürgers wirklich sinnvoll sein, würde die Exekutive über die Judikative bei der Informative den Sonderzustand herbeiführen, dass bestimmte Teile der Exekutive weitergehende Zugriffsrechte erhalten, am Notifikationsrecht des betroffenen Bürgers vorbei.

Die Informative würde den Vorgang regelmäßig der überwachenden Judikative berichten und später, falls der Ausspähungszeitraum folgenlos geblieben ist, automatisch das Bürgerrecht implementieren, den Bürger über den Vorgang nachträglich zu informieren.

Diese Informative Gewalt könnte im Rahmen eines Zukunftsministeriums realisiert sein, oder dem Bundesdatenschutzbeauftragten unterstellt sein.

Anwendungsgebiete

  • Gesundheitsdaten
  • Agentur für Arbeit
  • Meldedaten
  • Führerschein und Kraftfahrzeugdaten
  • you name it

also überall, wo im Regierungsbetrieb Daten anfallen und auf eine Art und Weise gehandhabt werden, wie es einem Grundrecht auf Datenschutz gemäß BVerfG nicht gerecht wird.

Praxis

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