HH:Vorstand/Anträge/Verbindlichkeit von LiquidFeedback-Abstimmungen

Antrag

Der Vorstand möge beschließen, Ergebnisse von LiquidFeedback-Abstimmungen als verbindlichen Auftrag anzusehen, das Beschlossene umzusetzen, sofern nicht die Souveränität eines Organs betroffen ist und die Kompetenz zur Umsetzung durch den Vorstand gegeben ist. Ausgenommen sind Abstimmungsergebnisse, die im Schnellverfahren erzielt wurden, sowie jene die vor Beschluss dieses Antrags initiiert wurden.