HE Diskussion:Vorstand/Geschäftsordnung/2009-05-13
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§1 Allgemeines
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen, Gliederungen und Mitgliedern zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
- Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
- Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
- Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband und den anderen Landesverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen und die Vorbereitung von Wahlen.
- Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben und kann in Absprache auch eine Teilmenge davon eigenverantwortlich übernehmen.
- Politischer Geschäftsführer: Dem politischen Geschäftsführer obliegt die Aufgabe, die programmatische Entwicklung des Landesverbands zu fördern und voranzutreiben.
- Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Landesverbands. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und der Kontakt zum Bundesverband, anderen Landesverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen.
- Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichtes, sowie das Spendenwesen.
§3 Entscheidungsfindung
- Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit absoluter Mehrheit getroffen, dass heißt es werden drei Fürstimmen benötigt, damit eine Entscheidung als vom Vorstand getroffen gilt.
- Beschlüsse des Vorstands sind vom Generalsekretär bzw. einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
- Dringende Beschlüsse sind im E-Mail Umlaufverfahren möglich. Umlaufbeschlüsse sind auf der nächsten ordentlichen Sitzung zu Protokollieren.
- Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen.
- Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
- E-Mail an den Vorstand (vorstand (at) piratenpartei-hessen.de)
- persönlich oder in Beauftragung auf einer offen Vorstandssitzung
- per Eintrag in die TO im Piratenwiki
- Der Vorstand stimmt darin überein, wichtige Entscheidungen in Übereinstimmung mit einer möglichst großen Basis zu treffen.
§4 Vorstandssitzungen
- Vorstandssitzungen finden in der Regel offen und fernmündlich statt. Bei berechtigtem Interesse kann eine geschlossene Sitzung einberufen werden.
- Vorstandssitzungen finden normalerweise regelmäßig jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat statt. Bei nicht vorhandener Beschlussfähigkeit (Weniger als 3 anwesende Vorstandsmitglieder) des Vorstands vertagt sich die Sitzung sich auf den nächsten regelmäßigen Termin.
- Der Vorstand gibt am Ende jeder Sitzung den Termin der nächsten Vorstandsitzung bekannt.
- Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigtem Interesse berechtigt eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von 7 Werktagen eine solche einzuberufen.
- Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
- Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen veröffentlicht.
§5 Tätigkeitsbericht
- Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Landesparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
- Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
- Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.
§6 Verwaltung der Mitgliederdaten
- Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
- Zugriff auf die Mitgliederdaten haben primär der Generalsekretär und der Schatzmeister. Anderen Vorstandsmitgliedern hat der Generalsekretär auf Anfrage die für die Tätigkeiten notwendigen Mitgliederdaten zur Verfügung zu stellen.
- Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.
- Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
§7 Offizielle Kommunikationskanäle des Landesverbandes
- Mailingliste
- Generelle Diskussionsliste der hessischen Piraten
- Offen für alle, eigenständige An/Abmeldung
- Archiv: Nein
- Verteiler aller hessischen Piraten
- Mitteilungsliste mit niedrigen Volumen, z.b. Newsletter, wichtige Mitteilungen für alle Piraten sowie Informationen über Meinungsbildabstimmungen
- Mitgliedschaft: automatisch alle hessischen Piraten
- Austritt: Jederzeit durch OptOut-Link oder Mitteilung an Generalsekretär möglich
- Schreibberechtigt: Generalsekretär
- Archiv: Nein, da nur Verteiler