HE:Struktur/AK/Bildung/Programm/Konsens
Aktueller Landesbildungsprogrammentwurf zur Abstimmung auf dem LPT in Gernsheim
Die Texte sind unterteilt, um sie weitgehend einzeln abstimmen zu können. Wir werden trotzdem versuchen, einen großen Block komplett zu verabschieden. Die hier veröffentlichten Punkte sind innerhalb des AK Bildung weitgehend Konsenz. Wenn die Nummerierung irgendwie merkwürdig erscheint, liegt das daran, dass Punkte aus dem ursprünglichen Text der Marburger Lehrergruppe ausgelassen wurden und im Schulprogramm Punkte aus einem den Vorschlägen von Markus eingeflossen sind.
Menschenbild
Menschenbild 1
Antragstext:
Demokratie braucht kritische, mündige, informierte und sozial handelnde Staatsbürger.
Allen Menschen soll ermöglicht sein, verantwortlich in Staat und Gesellschaft mitzuwirken. Nur mit freiem Zugang zu Bildung und Wissen können alle Menschen in vollem Umfang am öffentlichen Leben und Diskurs sowie am demokratischen Prozess teilhaben.
Antragsbegründung:
- Bildung ist Allgemeingut.
- Hess. Landesverfassung: Erster Hauptteil: Die Rechte des Menschen: Gleichheit und Freiheit; sowie V. Erziehung und Schule
Menschenbild 2
Antragstext:
Gesellschaftliche Grundlage und Ziel pädagogischer Arbeit ist der mündige Bürger, der in der Lage ist sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.
Antragsbegründung:
- Hess. Landesverfassung: Erster Hauptteil: Die Rechte des Menschen: Gleichheit und Freiheit
- Bildung führt zur Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger.
Menschenbild 3
Antragstext:
Ein von uns vertretenes humanistisches Menschenbild beinhaltet das Kernziel der Selbstverwirklichung. Das Streben nach Selbsterfüllung, sozialer Anerkennung, Zugehörigkeit und Verantwortung in einer demokratischen Gesellschaft stellt eine konstruktiv leitende Lebenskraft dar. Der Staat hat die Aufgabe humanistische und in diesem Sinne förderliche Lebensbedingungen für alle Menschen zu schaffen und zu erhalten. Die Wertschätzung und Offenheit Fremden und Minderheiten gegenüber ist Voraussetzung für ein menschenwürdiges Miteinander und damit unverzichtbarer Bestandteil aller Bildungsinstitutionen.
Antragsbegründung:
- Hess. Landesverfassung: Erster Hauptteil: Die Rechte des Menschen: Gleichheit und Freiheit; sowie II. Grenzen und Sicherung der Menschenrechte; sowie V. Erziehung und Schule
- Schule ist mehr als eine Zubringerinstitution für die Wirtschaft. Sie ist auch Instanz für Sozialisation und Enkulturation.
- Kunst, Kultur, Theater, Musik bspw. gehören zur Bildung, auch wenn sich ihr Nutzen nicht wirtschaftlich legitimiert.
Zweck von Bildung
Zweck von Bildung 1a
Antragstext:
Bildung dient - entsprechend den Ideen eines humanistischen Menschenbildes - der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit eines jeden Menschen. Wir gehen davon aus, dass alle Menschen von Natur aus nach Wissen und Erkenntnis streben. Folglich hat Bildung die Prozesse der Selbstbildung und Aufklärung voranzutreiben. Auf der Basis von Interesse und Neugier soll Bildung Reflexionsfähigkeit und eigenes Urteilsvermögen im Sinne der Mündigkeit und einer kritischen Abwägung von Einsichten, Argumenten, dem Überprüfen von Hypothesen und langfristigen Folgen dienen.
Bildung mündet in bewusster und souveräner Handlungsfähigkeit.
Zweck von Bildung 1b
Dazu sollen Tugenden der Wahrhaftigkeit, der Aufrichtigkeit, der Verlässlichkeit, der Standhaftigkeit und der Empathie, letztendlich Weisheit (Bildungsziel) gefördert werden. Der Mensch lernt nicht nur der Anpassung wegen (Überleben) sondern auch, um die Umwelt aktiv mit zu gestalten (Freiheit).
Antragsbegründung für 1a und 1b:
- Hess. Landesverfassung: Erster Hauptteil: Die Rechte des Menschen: Gleichheit und Freiheit; sowie V. Erziehung und Schule, Art. 56 Abs. 4: „Ziel der Erziehung ist, den jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit zu bilden, seine berufliche Tüchtigkeit und die politische Verantwortung vorzubereiten zum selbständigen und verantwortlichen Dienst am Volk und der Menschheit durch Ehrfurcht und Nächstenliebe, Achtung und Duldsamkeit, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit.“
Zweck von Bildung 2
Antragstext:
Bildung benötigt eine Kultur der Aufmerksamkeit und Anstrengung im Sinne einer verstehenden, vertieften und ganzheitlichen Betrachtung der Phänomene. Bildung geschieht anhand konkreter Inhalte.
Antragsbegründung:
- „Hyperaktiv: Kritik der Aufmerksamkeitsdefizitkultur“ von Christoph Türcke, Beck, Mü., 2012
- „Die Logik der Sorge. Verlust der Aufklärung durch Technik und Medien“ von Bernard Stiegler, Suhrkamp, FF/M, 2008
- „Diesseits der Belehrungswut. Pädagogische Aufmerksamkeiten.“ von Horst Rumpf, Juventa, Mü., 2004
Rolle des Staates 1
Rolle des Staates 1
Antragstext:
Der Staat trägt die Verantwortung für Inhalt und Organisation von institutionalisierter Bildung (Krippen, Kindergarten, Schule, Hochschule, berufliche Bildung, offener Kinder- und Jugendarbeit usw.). Er hat die demokratische Mitwirkung von Experten, Eltern und Betroffenenvertretungen in allen schulischen und außerschulischen Bereichen zu gewährleisten.
Antragsbegründung:
- Bildung ist Allgemeingut.
- Hess. Landesverfassung Artikel 56. „Es besteht allgemeine Schulpflicht. Das Schulwesen ist Sache des Staates. Die Schulaufsicht wird hauptamtlich durch Fachkräfte ausgeübt.“
- Hess. Landesverfassung Artikel 56: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen, soweit die Grundsätze der Absätze 2 bis 5 nicht verletzt werden.“
- Gesetz über die Unterhaltung und Verwaltung der öffentlichen Schulen und die Schulaufsicht (Schulverwaltungsgesetz) vom 10. Juli 1953 in der Fassung vom 4. April 1978.
Rolle des Staates 2
Antragstext:
Die Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von den Piraten Hessen abgelehnt. Am bestehenden Modell von Schulen in freier Trägerschaft soll nichts geändert werden - hier ist durch die staatliche Aufsicht der bildungspolitischen Verantwortung genüge getan. Eine Einflussnahme von Lobbyisten findet nicht statt.
Antragsbegründung:
- Hess.Landesverfassung Artikel 61. „Private Mittel-, höhere und Hochschulen und Schulen besonderer pädagogischer Prägung bedürfen der Genehmigung des Staates. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Privatschulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen, wenn sie eine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördern oder wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist. Das Nähere bestimmt das Gesetz.“
- Privatisierung hat ein Konkurrenzdenken in Bildung und Erziehung zur Folge.
- Bildungspolitische Einflussnahmen (z.B. auf Lehrpläne, Curricula, Testaufgaben etc.) durch privatwirtschaftliche Bildungsakteure (Public Private Partnerships, Lobbyisten,
kirchliche Interessenvertreter usw.) sind nicht zulässig, weil sie einem demokratischen Bildungsverständnis entgegenstehen.
- „Bildungspanik. Was unsere Gesellschaft spaltet.“ von Heinz Bude, Carl Hanser
Verlag, Mü., 2011
Rolle des Staates 3
Antragstext:
Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien sind grundsätzlich abzulehnen.
Bildung wird vom Staat bezahlt und ist nicht auf Drittmittel bzw. Finanzierung der Wirtschaft angewiesen. Alle Bildungseinrichtungen unterliegen staatlicher Kontrolle und sind allen Lernern kostenfrei zugängig.
Antragsbegründung:
- Hess. Landesverfassung Art.59 Abs 2: „ Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.“
- Präambel
Frühkindliche Sozialisation
Frühkindliche Sozialisation 1
Antragstext:
Kinder und Jugendliche erschließen sich die Welt durch Neugierde und benötigen dafür eine altersgerechte Beziehung in Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsverhältnissen. Sie werden dafür in einer geeigneten Umgebung gefördert.
Antragsbegründung:
- UN-Kinderrechtskonvention
- Hess. Kindergartengesetz § 2
- KJHG §22, Abs. 2
Frühkindliche Sozialisation 2
Antragstext:
Besondere Bedeutung kommt im Entwicklungsprozess dem Spiel zu, da das Spiel Grundlage allen selbstmotivierten Lernens und eines gesunden Selbstwertgefühls ist.
Kinder brauchen in dieser Zeit vor allem sinnliche Erfahrungs- und Bewegungswelten, Zeit für unmittelbare Erlebnisse, aufrichtige Zuwendung und ein Gefühl der Zugehörigkeit, um sich gesund entwickeln zu können.
Antragsbegründung:
- Hess. Kindergartengesetz § 2
- Es ist nicht das Ziel dieser Phase, Kindern bereits gezielt Wissen oder Techniken, wie Lesen und Schreiben, beizubringen, ohne ihnen solche Erfahrungen zu verwehren.
- Individuation, Sozialisation und Enkulturation sind die zu vollziehenden Entwicklungsprozesse eines jeden Kindes welche in Eigenständigkeit / Autonomie, Selbstverwirklichung und gesellschaftlicher Mündigkeit (Erziehungsziele) münden. Bildung schließt dabei immer die Erziehung und Betreuung von Kindern mit ein und dient dem jeweiligen Kind und keinen anderen Zwecken.
Frühkindliche Sozialisation 3
Antragstext:
3 Erziehungsmaßnahmen und –stile orientieren sich an den Bedürfnissen des Kindes und fördern das Kind im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung: Alle Entwicklungsbereiche (geistige, körperliche, emotional-sinnliche, ästhetisch-kulturelle etc.) werden gleichermaßen altersgerecht und situationsspezifisch gefördert. Dies schließt soziales Leben in Gruppen und die Integration von Kindern in besonderen Lebenslagen und aus verschiedenen Lebenswelten ausdrücklich mit ein.
Antragsbegründung:
- Hess. Kindergartengesetz § 2, § 9
Frühkindliche Sozialisation 4
Antragstext:
Das pädagogische Personal ist Betreuer, Erzieher und Vorbild zugleich und wird für diese Aufgaben und Rollen qualitativ hochwertig ausgebildet. Die Piraten lehnen die geplante Verkürzung der Erzieher-Ausbildung ab. Pädagogisches Personal wird angemessen bezahlt und erhält Beratung und Supervision als Unterstützung ihrer Arbeit.
Antragsbegründung:
- Hess. Kindergartengesetz § 7
- Das Arbeiten im Team ist wichtiger Bestandteil sozialpädagogischen Handelns und gewährleistet neben der Beachtung rechtlicher Grundlagen (Kinderrechte, gesetzliche Grundlagen für Einrichtungen, KJHG etc.) auch gemeinsame Reflexion (Fallbesprechungen, Supervision, Konzeptentwicklung etc.) und die Weiterentwicklung eigener pädagogischer Handlungsmöglichkeiten.
Frühkindliche Sozialisation 5
Antragstext:
Eine Vielfalt von Lebensstilen, Einrichtungsformen und pädagogischen Konzepten ist erwünscht, da sie zur Auseinandersetzung anregen und Kindern wie Eltern unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Um eine konstruktive Erziehungsunterstützung zu gewährleisten, arbeiten alle Beteiligten eng zusammen.
Hierfür schafft der Staat die entsprechenden Rahmenbedingungen und sorgt für kostenfreie Zugänge.
Antragsbegründung:
- Hess. Kindergartengesetz § 4
- Eltern (Familie), öffentliche (auch Beratungsstellen, Jugendämter etc.) und private Institutionen der frühkindlichen Betreuung, Erziehung und Bildung nehmen bei der Entwicklungsbegleitung von Kindern eine besondere Rolle ein.
Frühkindliche Sozialisation 7
Antragstext:
Jedes Kind hat mit Abschluss des Mutterschutzes das Recht auf kostenlose qualifizierte frühkindliche Betreuung. Das Land ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass für jedes Kind einen Betreuungsplatz in direktem Wohnumfeld zur Verfügung steht.
Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes ist den Eltern ein Kindergartenplatz aktiv anzubieten. Darüber hinaus schafft das Land Anreize, die den Kindergartenbesuch für Eltern und Kinder attraktiv machen und wirbt für seine Vorteile. Negative Anreize wie ein Erziehungsgeld werden abgelehnt.
Schulbildung
Schulbildung 1
Antragstext:
Jedwedes Bildungsangebot – von Krippen bis Schule ist für den in Anspruchnehmenden kostenlos. Es gibt keine versteckten Kosten für Lernmittel, Bücher, Computer, Kopierkosten, Klassenfahrten, Mittagessen, Förderung u.Ä..
Antragsbegründung:
- Bildung ist Allgemeingut.
- Hess. Landesverfassung Artikel 59. „In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.“
- Gesetz über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit vom 28. Juni 1961 in der Fassung vom 26. Januar 1982.
Schulbildung M12.1
Antragstext:
Bildung geht vor Copyright bzw. Urheberrecht. Im Rahmen des Unterrichts ist die Kopierbarkeit und der Einsatz jedweden Materials prinzipiell kostenfrei und rechtlich zu gewährleisten.
Schulbildung X3
Antragstext:
Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Wohnort, Einkommen, Alter, Aussehen, Behinderung oder vorhandenen Budgets von einer Schule ausgeschlossen werden. Übersteigt die Nachfrage nach einer bestimmten Schule das Angebot an Plätzen, legt das Schulamt ein Auswahlverfahren fest, das sicherstellt, dass die Vergabe nach objektiven und pädagogischen Kriterien und ohne Berücksichtigung der Person erfolgt.
Schulbildung X4
Antragstext:
Werden Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft, analog den öffentlichen Schulen, durch das Land Hessen gefördert, so dürfen sie über diese Förderung hinaus keine Gebühren oder Schulgeld verlangen.
Schulbildung 5
Antragstext:
Die maximale Größe der Lerngruppe beträgt 20 Lerner.
Antragsbegründung:
- Eine maximale Lerngruppengröße von 20 Lernern ermöglicht eine gelingende innere Differenzierung und individuelle Förderung.
Schulbildung 6
Antragstext:
Die Regelgrundschulzeit beträgt 6 Jahre.
Antragsbegründung:
- Die Grundschule ist weniger durch eine Fächerdifferenzierung, als durch pädagogisch-didaktische Prinzipien und einem ganzheitlichen Lernen geprägt. Die Kinder haben länger eine vertraute Bezugsperson (ca. 20Unterrichtsstunden), da in weiterführenden Schulen das Fächerprinzip des Unterrichtens überwiegt (ca. 4 - 6 Stunden; je nach Fach). Grundschulen sind zudem wohnumfeldnäher, kleiner, beschaulicher und haben einen geringeren Lesitungsdruck, da stärker persönliche und soziale Entwicklungsprozesse im Vordergrund stehen. Mit der Pupertät machen die Kinder einen persönlichen Veränderungsprozess durch, der passend auch in eher stärker strukturierten, größeren und leistungsfördernderen und -fordernderen Einheiten aufgefangen werden kann.
- Siehe hierzu auch: http://www.gew-bw.de/6-jaehrige_Grundschule.html
Schulbildung X5
Antragstext:
Schulen sind als angebotsorientierte Ganztagsschulen von 07:00 bis 17:00 Uhr zu organisieren (ausgenommen berufliche Schulen). Kernarbeits- und Unterrichtszeit ist von 09:00 bis 15:00 Uhr. Davor und danach sind geeignete Förder- und Forderangebote (Talentförderung, AG's, usw.) anzubieten.
Schulbildung M14
Antragstext:
Die Piraten fordern die sofortige Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention (BRK), die seit dem 26. März 2009 in Kraft gesetzt wurde. Alle beeinträchtigten Schüler und Schüler mit Behinderung haben das Recht auf den Besuch einer Regelschule (Inklusion). Alle Regelschulen sind somit Inklusionsschulen. Jede Klasse muss bis zu 3 beeinträchtigte Schüler aufnehmen. Jede Inklusionsklasse wird durch einen Förderlehrer unterstützt (durchgängig).
Schulbildung M17
Antragstext:
An jeder Schule sind pro 100 Schüler
- Schul-Sozialpädagogen
- Schul-Psychologen,
- Speziallehrkräfte, die nach normaler Ausbildung und längerer Schulpraxis eine intensive Ausbildung zu psychologischen Grundlagen, diagnostischer Kompetenz und einer differenzierten Methodenpalette des Förderns absolviert haben
- sowie Fachkräfte mit einer Grundausbildung als Krankenpfleger / Krankenschwester mit Zusatzausbildung für vorbeugende Gesundheitsarbeit
mit mindestens je einem Tag pro Woche einzusetzen.
Begründung:
Diese Unterstützung der Lehrenden durch Spezialisten hat sich im finnischen Schulsystem sehr bewährt.
Schulbildung X1
Antragstext:
Lernende mit Lernproblemen haben Anspruch auf umfangreiche Förderung durch Speziallehrkräfte.
Schulbildung X2
Antragstext:
Der Wechsel zwischen verschiedenen Schulen - auch aus anderen (Bundes-)Ländern - ist durch individuelle Förderung zu unterstützen.
Beschäftigungsverhältnisse
Beschäftigungsverhältnisse 1
Antragstext:
Die Ausbildung von Lehrkräften und Erzieherinnen/Erziehern ist qualitativ hochwertig und die Arbeit wird entsprechend dotiert.
Antragsbegründung:
- Lernende brauchen Fachleute für das Lernen. Lehrkräfte sind fachlich, fachdidaktisch und pädagogisch ausgebildet (Motto:„Schwimmlehrer gesucht, der schwimmen kann“).
- Auch die qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit von Erzieherinnen/Erziehern wird angemessen entlohnt.
Beschäftigungsverhältnisse 4
Antragstext:
Die dreijährige Fachschulausbildung für Erzieherinnen/Erzieher wird beibehalten.
Antragsbegründung:
- Eine qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit wird weiterhin gewährleistet.
Beschäftigungsverhältnisse 6
Antragstext:
Lehrkräfte haben einen Rechtsanspruch auf interne und externe Beratung.
Antragsbegründung:
- Unterricht wird professionell weiterentwickelt.
Beschäftigungsverhältnisse 7
Antragstext:
Schul- und Abteilungsleiter werden im 5-Jahresrhythmus gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Antragsbegründung:
- Schul- und Abteilungsleiter sind Erste unter Gleichen („primus inter pares“) und sorgen für die Umsetzung von tragfähigen Rahmenbedingungen für gelingendes Lernen.
Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte
Antragstext:
Die Ausbildung der Lehrkräfte in Hessen bedarf dringend einer Veränderung. Ziele der Piraten sind hier:
- Potentielle Lehrkräfte sollen viel früher feststellen können, ob sie persönlich für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen geeignet sind.
- Angehende Lehrkräfte sollen noch besser pädagogisch und didaktisch auf den Unterricht vorbereitet werden
- In der Praxis stehende Lehrkräfte sollen mit geeigneten Anreizen zur regelmäßigen Weiterbildung und Tätigkeit an verschiedenen Schulen motiviert werden
- Allen Lehrkräften sollen ihre Stärken und Schwächen aufgezeigt sowie Weiterbildungs-und Entwicklungspotentiale erschlossen werden.
- Das Verfallen in unreflektierte Verhaltens- und Reaktionsmuster sowie das Entstehen von Stress-Krankheiten und Burn Out soll vermieden werden.
Weiterbildungen, Schul- und Fachwechsel und Auszeiten sollen erleichtert und positiv unterstützt werden.