HE:Kreisverband Odenwald/Wahlen/2013/Genehmigungen/Luetzelbach

Lützelbach

Anzahl der genehmigten Plakate

Für die einzelnen Ortsteile beschränkt auf jeweils:

  • Lützel-Wiebelsbach: 5
  • Seckmauern. 5
  • Haingrund: 4
  • Breitenbrunn: 3
  • Rimhorn: 3

Wichtiges und Besonderes

Auch Großplakate sind erlaubt.

Dinge, an denen keine Plakate befestigt werden dürfen:

  • Straßenbäume

Die Standard-Sachen

  • Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen oder dem Innenrand von Kurven befestigt werden.
  • Die Sicht auf auf Kreuzungen und Einmündungen, darf nicht beeinträchtigt werden.

Von wann bis wann?

22.07.2013 - unmittelbar nach dem 22.09.2013

Scan von dem Schreiben des Ordnungsamts

https://www.dropbox.com/s/a7zemr5bcvoytqe/Genehmigung_Luetzelbach.pdf