HE:Kreisverband Odenwald/Wahlen/2013/Genehmigungen/Hoechst

Höchst im Odenwald

Anzahl der genehmigten Plakate

Unbegrenzt.

Wichtiges und Besonderes

Plakate dürfen nur auf Gehwegen aufgehängt werden.

Orte, an denen keine Plakate aufgehängt werden dürfen:

  • an der Mümlingbrücke in der Erbacher Straße
  • am Kreisverkehrsplatz B426/L3106

Dinge, an denen keine Plakate befestigt werden dürfen:

  • Aluminiummasten für öffentliche Beleuchtung

Die Standard-Sachen

  • Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden
  • Verkehrszeichen dürfen durch Plakate nicht Verdeckt werden
  • Die Sicht auf solche Einrichtungen, auf Kreuzungen und Einmündungen, darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Beschädigte Plakate sind umgehend zu ersetzen oder zu entfernen.

Von wann bis wann?

ca. 22.07.2013 - 29.09.2013

Scan von dem Schreiben des Ordnungsamts

https://www.dropbox.com/s/0tolcmdkvrex2j0/Genehmigung_Hoechst.pdf