HE:Kreisverband Odenwald/Wahlen/2013/Genehmigungen/Bad Koenig
Bad König
Anzahl der genehmigten Plakate
50 Stück
Wichtiges und Besonderes
Orte, an denen keine Plakate aufgehängt werden dürfen:
- Im Bereich des Kurgartens im Innerortsbereich (Frankfurter Straße)
- Im Bereich des Kurparkes im Wiesengrund
Dinge, an denen keine Plakate befestigt werden dürfen:
- Bäume
- Schutzgeländer im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen
Die Standard-Sachen
- Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden
- Die Plakate dürfen nicht befestigt werden an bzw. auf:
- Verkehrszeichen
- Öffentliche Gebäude
- Bushaltestellen
- Trafostationen
- Verteilerkästen
- Kinderspielplätzen
- Sammelcontainern
- Dreiecksinseln
- Mittelinseln
- Tropfen
- Grünanlagen
- Die Sicht auf solche Einrichtungen, auf Kreuzungen und Einmündungen, darf nicht beeinträchtigt werden.
- Beschädigte Plakate sind umgehend zu ersetzen oder zu entfernen.
Von wann bis wann?
25.07.2013 - 24.09.2013
Schreiben des Ordnungsamts
- Genehmigung: Plakate_Bad_Koenig.pdf
- Richtlinien: Plakate_Bad_Koenig.eml