HE:Kassel/Transparenz-Resolution

Der Kreisparteitag des Kreisverbands Kassel-Stadt hat am 01. April 2012 folgende Transparenz-Resolution beschlossen:

Transparenz ist ein Grundsatz piratiger Politik. Für Transparenz gibt es häufig keine starren Regeln die als Kompass dienen könnten. Der Kreisverband will Politik dennoch transparent, nachvollziehbar und begleitbar gestalten.

Piraten, besonders diejenigen, die in ein Parteiamt gewählt wurden oder ein Mandat bekleiden, sollen folgende Grundsätze beachten:

  1. Transparenz sollte die Regel, Intransparenz die Ausnahme sein. Am Ende eines jeden Vorgangs sollten alle nachvollziehen können, was gemacht wurde, oder was geschehen ist.
  2. Entscheidungen von Mandats- und Amtsträgern sollen nachvollziehbar sein. Das gilt auch für die Entscheidungsfindung
  3. Alle Piraten sollen an politischen Prozessen teilnehmen können. Das gilt auch für die Entscheidungsfindung.

Je wichtiger eine Entscheidung ist, umso mehr müssen die Grundsätze beachtet werden. Die Beurteilung wie wichtig etwas ist, fällt jeder selbst. Entscheidungen in Parlamenten oder kommunalen Vertretungen sind besonders wichtig,

  • wenn sie die Freiheit einer besonders großen Zahl an Menschen betrifft, oder
  • wenn sie in besonders großem Maße die Freiheiten von wenigen Menschen in dem Bereich für den ein Mandatsträger gewählt ist betrifft, oder
  • wenn abzusehen ist, dass sie große Kosten verursachen wird.

Wenn ein Amts- oder Mandatsträger geldwerte Vorteile anlässlich seiner Stellung als Amts- oder Mandatsträger bekommt, sollen diese ungefragt offengelegt werden. Jeder Pirat hat das Recht von einem Amts- oder Mandatsträger Auskunft und Rechenschaft zu fordern.

Der Kreisverband bekennt sich zu einer Diskussionskultur, die den Mut zur Offenheit belohnt und Kritik konstruktiv äußert (Brainstorm statt Shitstorm). Wenn sich ein Amts- oder Mandatsträger mit anderen Piraten berät in welcher Form etwas transparent (bzw. nachvollziehbar oder begleitbar) gemacht werden soll, so sind diese Gespräche grundsätzlich vertraulich.

Wenn Dinge nicht öffentlich gemacht werden können, soll nach Möglichkeit dennoch darüber informiert werden und zwar so, dass keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person oder einen bestimmten Vorgang gezogen werden können.

Diese Grundsätze gelten explizit nicht für den Bereich der Mitgliederdaten, Schiedsgerichts- und Schiedsverfahren, sowie für Schlichtungsverfahren. Piraten, die weder Amt noch Mandat innehaben, werden durch diese Grundsätze nicht verpflichtet.