HE:Kassel/Sandkasten/Transparenz-GO/Entwürfe/2011-12-13-Guido

Transparenz-Codex

Präambel

Der Kreisverband Kassel der Piratenpartei gab sich am <Datum> diese <Geschäftsordnung>.

Erwägungsgründe

Sinn und Zweck dieser <Geschäftsordnung> soll es sein, einen möglichst breiten Konsens über Fragen der Transparenz und Offenheit in der Partei und zwischen den Trägern eines öffentlichen Mandats und den Parteimitgliedern zu finden und hieraus möglichst allgemeingültige Regeln abzuleiten.

Privatheit, Effizienz, Macht und Verantwortung

Die Mitglieder des Kreisverbands sind sich bewusst, dass sich die Ideale der Piratenpartei in einem Spannungsfeld zwischen den Polen Privatheit, Effizen, Macht und Verantwortung bewegen.

Brainstorm statt Shitstorm

Die Mitglieder sollen <Brainstorm statt Shitstorm>



§1 Platzhalter

Jeder Pirat ist aufgerufen seine Meinung frei zu äußern.

§2 Definitionen

Bei der Arbeit im Kreisverband sollen nach dem Konsens der Piraten folgende Grundsätze gelten:


  • <Mandatsträger sind Dienstleister der Bürger, nicht Führer>
  • <Funktionsträger sind Dienstleister der Parteimitglieder>
  • Funktionsträger sind Personen, die ein Parteiamt innehaben, welches üblicherweise durch Wahl besetzt wird.
  • Mandatsträger sind Personen, die über eine Liste der Piraten oder auf ihren Vorschlag hin in ein öffentliches Amt gewählt wurden. Hierzu zählen auch Personen, die mittelbar auf Vorschlag der Piraten, von einer Vertretungskörperschaft in ein Gremium entsannt wurden.
  • Kandidaten sind Personen, die für das Amt eines Mandats- oder Funktionsträgers kandidieren. Für sie gelten diese Regeln, soweit sie sich hierzu öffentlich bekannt haben.
  • Sind Personen sowohl Mandats- als auch Funktionsträger, so gilt das Codex-Niveau für sie, die ein höheres Maß an Offenheit garantiert.
  • Als nahestehende Person gelten ...
  1. in gerader Linie mit dem Mandatsträger verwandte Personen;
  2. Geschwister und verschwägerte Personen;
  3. Personen, die in einer Beziehung leben, die - über das Maß der üblichen Fürsorge des Dienstherren oder Arbeitgebers hinaus - mit dem Mandatsträger dergestalt in einem persönlichen Näheverhältnis stehen, dass sie einander Fürsorge, Beistand und Nähe gewähren, wie es in einer Ehe, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer eheähnlichen Gemeinschaft üblich ist;
  4. Personen, mit denen eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft Bestand;
  5. Verlobte;
  6. Personen, die für Ankömmlinge des Mandatsträger sorgen.
  • Als nahestehende Gesellschaft gelten ...

Personengesellschaften und juristische Personen, einschließlich Vereinen und Stiftungen, an denen ein Mandats- oder Funktionsträger oder eine dem Mandats# oder Funktionsträger nahestehende Person mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist oder in der er oder sie eine Organfunktion ausübt. Eine Stiftung gilt als nahestehende Gesellschaft, wenn der Mandats- oder Funktionsträger Stifter (einschließlich Mit- oder Zustifter) ist, zu den Destinatären gehört oder ein Benennungsrecht hinsichtlich der Besetzung eines Organs der Stiftung hat. Dasselbe gilt im Fall von Trusts und Treuhandstiftungen, sofern der Mandats- oder Funktionsträger Treugeber oder Treuhänder ist.

  • Als "Pflicht" dieses Kodex gelten alle Regelungen, die nicht Soll- oder Kann-Regeln sind. Pflichten sind jedoch auch solche Soll- oder Kann-Regeln, von denen ein Mandats- oder Funktionsträger mindestens gegenüber drei weiteren Piraten erklärt hat, dass er sie für sich als bindend betrachten wird.

§

Piraten, die ein Amt ausüben oder über eine Liste oder auf einen Vorschlag der Piraten in ein öffentliches Amt gewählt wurden, sollen den Grundsatz der Offenheit pflegen.

§

Jeder Pirat ist aufgerufen seine Meinung frei zu äußern.

§

Das Recht auf Privatheit steht jedem zu. Dies beinhaltet das Recht sich auch unter Pseudonym an einer Diskussion zu beteiligen.

§ Pflichten der Mandatsträger

=Offenlegung Einkommen und Aufwandsentschädigung

Mandatsträger haben sich ungefragt über Einkünfte zu erklären, die sie aus dem Mandatsverhältnis oder anlässlich des Mandatsverhältnisses erhalten.

Unter Einkünfte fallen nicht nur Bareinnahmen, sondern alle geldwerten Vorteile, insbesondere Geschenke, Einladungen oder Privilegien. Unter Einkünfte fallen ferner insbesondere Tagegelder, Aufwandsentschädigungen und Kostenerstattungen und Kostenpauschalen, Reisekostenerstattung, Zuschüsse zur Krankenversicherung und zu Sozialkassen und Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung, die aufgrund des Mandats gezahlt werden.

Hierunter fallen zudem solche Zahlungen, die zur freien, persönlichen Verwendung des Mandatsträgers aus öffentlichen Kassen gewährt werden (sog. "Mitarbeiterpauschale") und die auf Geheiß des Mandatsträgers einer nahestehenden Person zufließen.

Offenzulegen sind ferner Einkommen aus Tätigkeiten, die neben dem Mandatsverhältnis erziehlt werden (Nebentätigkeiten).

Mandatsträger, die einem Gremium angehören, welches mit Fragen der Planung und Raumordnung befasst ist haben ferner getätigte Grundstücksgeschäfte unter Angabe der Lage des erworbenen oder veräußerten Grundstücks zu offenbaren.

Offenlegung Absprachen mit politischen Akteuren

Absprachen mit anderen politischen Akteuren sind teil der Parlamentarischen Arbeit. Sie bedürfen bisweilen der Geheimhaltung.

Es steht im Ermessen jedes Mandats- oder Funktionsträgers diese Grenze zu ziehen. Er oder Sie weiß, dass - je gewichtiger das von ihm oder ihr ausgefüllte Amt ist - die Piraten ein umso höheres Maß an sein und ihr Verhalten anlegen werden.

Mandats- oder Funktionsträger, die sich zu entsprechenden Absprachen offenbaren, haben einen Anspruch darauf, dass ihre Beweggründe sachlich und fair gewürdigt werden (Offenheitsprivileg). Die Wahrung und Achtung dieses Offenheitsprivilegs obliegt allen Piraten.

Konfliktmechanismus

Siehot ein Pirat die Regeln dieses Kodex verletzt kann er

  • die Einhaltung des Kodex einfordern, wobei er oder sie sich zugleich zu erklären hat, (1.) welche Pflicht dieses Kodex er oder sie (2.) von welchem Mandats- oder Funktionsträger verletzt sieht.
  • Sein Missfallen über eine Nicht-Einhaltung einer Pflicht Kodex rügen, wobei er oder sie sich zugleich zu erklären hat, welche Pflicht dieses Kodex er oder sie verletzt sieht.
  • Eine Entscheidung über eine Ordnungsmaßnahme beantragen.

Entscheidungen über Ordnungsmaßnahmen

Über Ordnungsmaßnahmen entscheiden der Parteitag oder ein Gremium aus Piraten.

Einleitung

Wird aufgrund einer Verletzung eines Pflicht dieses Kodex eine Ordnungsmaßnahme beantragt gilt Folgendes:

Der Antragsteller hat eine Anschuldigungsschrift zu verfassen. Diese *muss* enthalten: 1. den Namen der Person, der eine Pflichtverletzung vorgehalten wird (Gegner), 2. den Sachverhalt, in gedrängter Form, der der Person vorgehalten wird, 3. die Benennung der Kodexpflicht, die der Antragsteller verletzt sieht. 4. eine Erklärung, ob eine Verhandlung vor einer Mitgliederversammlung oder vor einer Peer beantragt wird.

Wünscht der Antragsteller eine Verhandlung durch eine Mitgliederversammlung, hat er unverzüglich Kostensicherheit zu leisten für die Kosten der Einberufung einer Mitgliederversammlung. Diese betragen 1,00 EUR je Mitglied des Kreisverbandes zuzüglich <Trollgeld>. Der Vorstand fordert zur Zahlung unverzüglich auf. Zahlt er der Antragsteller auf diese Aufforderung nicht binnen 14 Tagen, gilt der Antrag als zurückgenommen.

Entscheidung durch eine Peer

Wird durch eine Peer entschieden gilt Folgendes:

Wahl und Zusammensetzung der Peer

Die Peer besteht aus <fünf> Piraten des Kreisverbands. Der Antragsteller und der Antragsgegner sollen jeweils <fünf> Piraten für die Peer vorschlagen. Die Mitwirkung als Peermitglied ist eine Ehrenpflicht für jeden Piraten. Richtet sich der Antrag gegen einen Mandatsträger sollen der Peer (auch) Mandatsträger anghören. Richtetet sich der Antrag gegen Funktionsträger sollen der Peer auch Funktionsträger angehören.

Die <zehn> Kandidaten wählen einen Ordnungsherr oder eine Ordnungsdame der dem Kreis der Kandidat nicht angehören und nicht Partei des Streits sein darf.

Die Parteien dürfen nacheinander einzelne Kandidaten ablehnen, bis fünf Peermitglieder übrig bleiben. Der Antragsgegner beginnt mit der Ablehnung. Der Ordnungsherr notiert die Reihenfolge der Ablehnung.


Verfahren vor der Peer

Der Ordnungsherr oder die Ordnungsdame lädt die Peer-Mitglieder, die (abgelehnten) Kandidaten und die Parteien zeitnah zu einem Termin. Die Einladung kann in Textform erfolgen.

Der Termin ist öffentlich. Der Ordnungsherr bzw. die Ordnungsdame leitet die Sitzung.

Im Falle der Verhinderung eines der Peermitglieder rückt der jeweils zuletzt abgelehnte und im Termin anwesende Kandidat in die Peer nach. Dies beschließt der Ordnungsherr bzw. die Ordnungsdame.

Der Ordnungsherr bzw. die Ordnungsdame verliest den Antrag aus der Antragsschrift. Die Parteien haben alsdann das Wort, der Antragsteller darf beginnen.

Die Leitung des Verfahrens obliegt dem Ordnungsherr bzw. der Ordnungsdame. Er oder sie entscheidet über die Zulassung von benannten Beweismitteln. Beweismittel der Parteien sollen zugelassen werden, sofern sie der Aufklärung dienlich sind. Die Präsentation der Beweismittel gegenüber der Peer obliegt den Parteien selbst. Die Würdigung obliegt den Mitgliedern der Peer.

Die Parteien sollen sich kurz fassen. Der Ordnungsherr bzw. die Ordnungsdame ruft die Parteien zur Ordnung, sofern sie sich in Vortrag verlieren, der nicht in der Antragsschrift angekündigt war (neuer Sachverhalt) oder nicht zum Sachverhalt beiträgt.

=Entscheidung der Peer

Die Peer entscheidet über den Antrag. Ist sie einstimmig der Ansicht, dass eine Pflicht dieses Kodex verletzt wurde, verhängt sie sodann eine Ordnungsmaßnahme gegen den Antragsgegner. Diese besteht mindestens aus der Missbilligung.

Die Peer entscheidet sodann über die Ordnungsmaßnahmen "Rüge des Verhaltens" und "Feststellung der Verletzung des Kodexpflicht". Eine Ordnungsmaßnahme ...

Die Entscheidung wird auf der Website des Kreisverbands veröffentlicht.


Trollgeld

Unterliegt der Antragsteller mit seinem Antrag entscheidet das Gremium von Amts wegen über eine Ordnungsmaßnahme gegen den Antragsteller (Trollgeld). Diese Ordnungsmaßnahme ist in jedem Fall eine einfache Rüge.

Daneben kann - mit Mehrheitsbeschluss - ein Ordnungsgeld angeordnet werden iHv. bis zu 25,00 EUR.

Daneben kann - mit Mehrheitsbeschluss - ein Verlust des Rechtes auf Einleitung eines Verfahrens nach diesem Kodex für längstens <1 Jahr> beschlossen werden.