HE:Kassel/GO Vorstand

Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Kassel-Stadt-Land-Web - Geschäftsordnung des Vorstandes 2016

§1 Allgemeines

  • 1.Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  • 2.Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  • 3.Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  • 1.Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands sowie der Vorstandssitzungen und die Vertretung nach außen, gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und anderen Kreisverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen.
  • 2.Vorsitzender: Dem 2.Vorsitzenden obliegt die Vertretung des 1. Vorsitzenden.
  • 3.Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die alleinige Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen und die Vorbereitung von Wahlen. Und Robin bekommt ein Bier. Doch nicht. Mist.
  • 4. Generalsekretär: dem Generalsekretär obliegt die Mitgliederverwaltung.

§3 Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten

  • 1.Der Schatzmeister vertritt den Kreisverband gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten alleine. Bei Eröffnung oder Auflösung von Konten hat ein weiteres Vorstandsmitglied mit zu zeichnen.
  • 2.Kontozeichnungsberechtigt ist der Schatzmeister allein sowie zwei der übrigen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§4 Entscheidungsfindung

  • 1.Bei regulären Vorstandssitzungen ist der Vorstand entscheidungsfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
  • 2.Beschlussfassungen auf spontanen Vorstandssitzungen, im Umlaufverfahren oder fernmündlich sind möglich.
    • 1.Bei diesen Beschlussverfahren entscheidet der Vorstand mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
  • 3.Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
    • 1.E-Mail an den Vorstand (vorstand@piraten-kassel.de)
    • 2.persönlich oder in Beauftragung auf einer öffentlichen Vorstandssitzung
    • 3.Durch Eintragung in die Tagesordnung auf der Seite http://wiki.piratenpartei.de/HE:Kassel/Plenum bis spätestens drei Stunden vor Sitzungsbeginn
    • 4.Der Vorstand ist angehalten, wichtige Entscheidungen auf einer möglichst breiten Basis zu treffen.

Antragssteller sind gehalten, ihr Anliegen möglichst frühzeitig parteiöffentlich (i.d.R. über die Mailingliste des KV) bekannt zu machen und Gelegenheit zu Rückfragen zu geben. §5 Vorstandssitzungen

  • 1.Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Bei berechtigten Interessen kann eine nichtöffentliche Sitzung einberufen werden.
  • 2.Jedes Vorstandsmitglied kann eine fernmündliche Vorstandssitzung beantragen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter hat diese sodann innerhalb von 7 Werktagen einzuberufen.
  • 3.Die Nichtöffentlichkeit von Vorstandssitzung ist zu vermeiden oder im öffentlichen Protokollteil zu begründen.
  • 4.Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von sieben Tagen veröffentlicht.
  • 5.Vorstandsbeschlüsse werden im Protokoll kenntlich gemacht und mit einer Nummer in folgendem Format versehen: JJMMTT-XX (XX für Nummer). Finanzbeschlüsse werden durch ein angehangenes "F" kenntlich gemacht: JJMMTT-XX-F.
  • 6. Protokolle werden auf der nächsten öffentlichen Vorstandssitzung bestätigt.

§6 Tätigkeitsbericht

  • 1.Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
  • 2.Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.

§7 Verwaltung der Mitgliederdaten

  • 1.Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Generalsekretär des Landesverbandes.
  • 2.Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten.
  • 3.Durch Beschluss des Vorstands können Dritte, die die datenschutzrechlichen Voraussetzungen erfüllen, Zugriff auf die Mitgliederdaten erhalten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.
  • 4.Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.