Diskussion:Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung (Parteiprogramm)
Bitte Diskussionbeiträge mit Signatur versehen, damit man sie zuordnen kann --Moroquen 23:55, 28. Aug 2006 (CEST)
Noch nicht bearbeitet
Mir fehlt in diesem Bereich des Programms ein Hinweis darauf, dass die freie Verbreitung eines Werkes durchaus in den allermeisten Fällen im Interesse des Urhebers liegt. Wirtschaftliche Interessen treten bei den meisten Urhebern (und das gilt in allen Bereichen der Kunst) dahinter deutlich zurück; ausser vielleicht bei den wenigen ganz Erfolgreichen, die es am wenigsten nötig hätten...
Die heutige Rechtslage schützt ja auch weniger die Urheber als die Verwerter. Gegen diese Schieflage, die Einseitige Bevorzugung einer Industrie, die in Wahrheit gar keine Werte schafft, sondern nur als Kultur-Zwischenhändler eine gesetzlich geschützte "Wert-Abschöpfung" vom Werk anderer betreibt, muss vorgegangen werden.
Dass manche Urheber selbst diesen Unterschied in Ermanglung einer eigenen Lobby nicht erkennen, macht die Sache noch hoffnungsloser. Deshalb sollte gerade hier die Abgrenzung zwischen Urheber und Verwerter noch deutlich herausgearbeitet werden. Nitpicker 01:15, 11. Sep 2006 (CEST)
Strittig
Freies Gut. Axiom?
Hi. Wahrscheinlich bin ich hier an der falschen Stelle für diese Diskussion, dann weist mir bitte den Weg. Ich frage mich nur, warum denn bei Software generell von einem "freien Gut" ausgegangen werden kann ("[...] um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen"). Ich frage das, weil ich mir selbst noch nicht im Reinen bin, wie ich das sehen soll. Bei einigen Algorithmen würde ich die Sichtweise aus der Hüfte geschossen unterstützen, bei anderen bin ich mir nicht sicher.
Ist das nicht ein Axiom, das dieser Partei zugrunde liegt? -- Dr 19:49, 10. Sep 2006 (CEST)
- Nein, Software kann nichtrivalisierend genutzt werden. Wärend auf einem Fahrrad nur einer sitzen kann, können beliebig viele Personen die gleiche Software benutzen, ohne dass sie sich gegenseitig behindern. Ohne zusätzlichen Aufwand ist auch niemand von der Nutzung der Sofware ausgeschlossen, das heißt sie ist frei. Es wird jedoch ein enormer Aufwand betrieben um aus einem Gut, das jeder nutzen könnte, ein Gut zu machen, bei dem Teile der Gesellschaft von der Nutzung ausgeschlossen werden können. Markus 23:41, 12. Sep 2006 (CEST)
- Quatsch. Ich frage das ja nicht ohne Grund! Deine Fahrrad-Analogie ist ja schön für kleine Kinder. Daraus Rückschlüsse auf alle anderen Güter zu ziehen, finde ich ganz schön albern. Also, dann formuliere ich meine Frage anders: Wieso sollte ein Gut frei sein, nur weil es möglich ist, dass es frei ist? Wenn ich als Programmierer viel Arbeit in die Software stecke, wäre ich nach Deiner Argumentation gezwungen, mein Arbeitsprodukt frei zur Verfügung zu stellen. Du als Fahrrad-Manufakteur aber nicht??? Ganz schön unfair, finde ich. -- Dr 17:52, 31. Okt 2006 (UTC)
- Zur Veröffentlichung wird kein Programmierer gezwungen. Ist ein Quellcode (nicht das Programm selbst) aber einmal veröffentlicht, dann sind _drastische Einschränkungen der Freiheit der Rede_ nötig, um die Veröffentlichung zu verhindern. Es ist damit nicht ein freies Gut vom gleichen Charakter wie Luft. Es hängt ja zB nach das Persönlichkeitsrecht des Urhebers an dem Quellcode. Gemäß der Piratenphilosophie steht das abstrakte Konzept der Redefreiheit (welches auch den Datentausch umfasst) zwischen Privatpersonen höher, als Kopierbeschränkungen. --Jh
- Jh, okay, dann habe ich da vielleicht generell etwas falsch verstanden. Aber ich frage lieber noch einmal nach. Die Piraten-Meinung ist also, dass veröffentlichter Quelltext frei (kopierbar) ist. Software ist im allgemeinen nicht frei. Richtig? Wenn dem so ist, sollte man das deutlicher ausdrücken, und nicht generell von freier Software sprechen. Oder bin ich der einzige, der das mißversteht? Wo kann ich die Piraten-Meinung dazu denn genauer nachlesen? -- Dr 10:17, 1. Nov 2006 (UTC)
- An der Formulierung "freies Gut" hab ich mich auch etwas gestoßen. Das Grundsatzprogramm sagt ja im Grunde, dass z.B. DRM aus einem freien Gut künstlich ein knappes macht. Das würde aber bedeuten, dass z.B. eine Musikdatei ohne DRM ein freies Gut wäre, was aber definitiv nicht der Fall ist. Freie Güter sind von Natur aus kostenlos und quasi unbegrenzt für alle verfügbar. Musik muss jedoch unter viel Arbeitsaufwand erstmal produziert werden. An dieser Stelle tut sich mir die Frage auf, was denn überhaupt digitale Daten sind. Denn sie als knappes Gut zu definieren fällt mir ebenso schwer. Gibts hier vielleicht sowas wie ein "Zwischending"? Kann man hier überhaupt noch von Gütern sprechen? Unglow 17:25, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Software und Musik sind beliebig oft kopierbar, ohne daß man dem ursprünglichen "Besitzer" etwas wegnehmen muß. Sicherlich stellt das erstmalige Erstellen der digitalen Daten Arbeit dar, jedoch ergibt sich der nicht mehr arbeitsbezogene Wert dieser Arbeit erst durch ihre künstliche Verknappung (Kopier- bzw. Lizenzmonopol seitens des Urhebers). Die reine Arbeit läßt sich in Form von Auftragsarbeit gut handhaben. Wenn jemand ohne Auftrag etwas herstellt, so hat er auch keine Garantie dafür zu erwarten, daß sein Resultat bzw. seine Arbeit vergolten werden. Diese Situation ist dann die des Künstlers, der versuchen muß sein Publikum zu begeistern und daraus dann eine (z.B.) freiwillige Vergütung erzielen kann. --Jamasi 18:57, 26. Aug. 2007 (CEST)
Keine Beschränkung der Kopierbarkeit
Absatz 3: mehr von Konsequenzen, als nur den Kosten reden (die aber auch aufzählen) und:
- Aufbau der Infrastruktur für einen Überwachungsstaat
- erhöhte Kosten für Kulturschaffende (wie auch Softwareentwickler, ...) durch mangelnde Interoperatibilität
Könnte man bei diesem Abschnitt nicht noch auf das Umgehen von Kopierschutz eingehen? Meiner Meinung nach soll ruhig jeder Kopierschutz verwenden dürfen. Man muss ihn nur auch umgehen dürfen. Eigentlich ist doch das Verbot der Umgehung von Kopierschutz der eigentliche Skandal. Ich weiss aber ehrlich gesagt nicht inwieweit das schon diskutiert wurde?!?--Musikdieb3 23:04, 30. Aug 2006 (CEST)
Die Überwachbarkeit der Benutzer war schon enthalten. Die Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität habe ich eingefügt. Ich habe bewußt nicht explizit ein Verbot von Kopierschutzmaßnahmen gefordert, sondern nur geschrieben, dass wir sie ablehnen. Das kann auch die Wiederzulassung deren Umgehung bedeuten. --Moroquen 03:11, 8. Sep 2006 (CEST)
Der Satz "DRM Systeme sind technische Systeme und Algorhytmen wie jedes andere System auch.". Zum einen ist Algorhythmen falsch geschrieben. Es muesste "Algorithmen" heissen. Zum anderen frage ich mich, was mit dem Satz ausgedrueckt werden soll? Ausserdem kommt drei mal in dem Satz das Wort "System" vor. --Teclis 12:34, 12. Sep 2006 (CEST)
Gleichstellung von Software - Gefährliche Ausnahme
... Sonderstatus ... sofern diese nicht technisch bedingt sind ...
Das ist eine extrem gefährliche Formulierung. Denn gerade daraus ließen sich zB beschränkte Kopierrechte ableiten (da ja keine weitere Intention vorliegt). Ich würde jeglichen Sonderstatus ablehnen.
Die Interoperatibilität, die Software hier ggf aufgezwungen werden soll, gehört außerdem nicht ins Urheberrecht: das wäre genauso blöd, wie einem Lied vorzuschreiben das es in 4-Sonatenform mit einer Fuge geschrieben werden muss. Es wäre eine inhaltliche Bestimmung eines Gutes des Urheberrechtes, die im Sinne (künstlerischer) Freiheit unduldbar ist.
Interoperatibilität sollte meines Erachtens an anderer Stelle erreicht werden:
- im öffentlichen Sektor durch den Charakter der Ausschreibung
- durch gemeine Begriffsregularien (Bsp: die EU reguliert wie lang und maximal krumm eine Gurke sein darf, um als Gurke verkauft zu werden; analog könnte man eine Höchstmenge DRM pro Lied festschreiben, bei deren Überschreitung das ganze nur als 650 MB randomisierter Müll verkauft werden darf)
- das Abschaffen des gesetzlichen Schutz von Kopierbehinderungssoftware
- durch Verbot schädlicher (im Sinne der Gerätesicherheit) Kopierbehinderungssoftware
-- jh
Was dieser Sonderstatus zu bedeuten hat, unterliegt unserer Deutungshoheit, denn wir schreiben hier ein Parteiprogramm und keinen Gesetzestext. Die Regeln zur Interoperabilität befinden sich bereits im Urheberrecht und sind nicht so schlecht.
--Moroquen 03:11, 8. Sep 2006 (CEST)
Förderung der Kultur
Die negativen Nebenwirkungen könnten evtl eingegrenzt werden (zB auf die Vielfalt der Kultur, oder Vielfalt kultureller Erscheinungsformen). Eine weiche Formulierung erspart natürlich Verantwortung. Nur ist der reine Verdienstverlust sehr reicher Künstler oder das Aussterben von Big Playern in der MI keine negative Auswirkung an sich
ich halte eine weiche Formulierung hier für genau das richtige, denn unsere Position ist noch nicht endgültig ausdiskutiert. --Moroquen 23:55, 28. Aug 2006 (CEST)
"Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihren Werken"
Ich denke, PERSÖNLICHKEITSRECHTE sind was anderes, und würde vorschlagen, einfach nur "Rechte" zu schreiben --Jan 17:23, 25. Aug 2006 (CEST)
- in Abgrenzung von (Un-)Rechten des Kopierens sind Persönlichkeitsrechte imho die richtige Formulierung (die so auch schon bzgl des aktuellen UrhG benutzt wird)
Dieser Begriff wird allgemein als Abgrenzung zu den im UrhG geregelten Verwertungsrechten benutzt. Siehe z.B. [1]. --Moroquen 23:55, 28. Aug 2006 (CEST)
Fördern von nichtkommerziellen Kopien
Na ja, die brauchen wohl wirklich keine aktive Förderung. Wäre es nicht sinvoller, die Förderung rauszulassen, da sie unnötig und auch unnötig extrem ist?
Dies ist eine der Kernforderungen aus dem schwedischen Programm. Es geht nicht um eine finanzielle Förderung, sondern dass Filesharing & Privatkopie was positives ist, dass man als gesellschaftliche Errungenschaft betrachten und behandeln sollte. --Moroquen 23:55, 28. Aug 2006 (CEST)
Ich finde es auch nicht ganz passend. Wäre etwas wie: "Förderung von Maßnahmen zur Gewährleistung des freien Datei- und Informationsaustausch" nicht sinnvoller? Das Ziel soll ja nicht sein so viel wie möglich zu kopieren, sondern eine Basis zu schaffen die den Konsumenten nicht kriminalisiert. --SyKo 16:47, 5. Sep 2006 (CEST)
Es geht nicht um das wahllose, sondern das selektive Kopieren. Mehr kopieren, bedeutet mehr Information (für viele, anstrebenswert wäre: für alle). Es geht nicht darum drittklassigen Pop durchs Internet zu spülen, sondern darum die Aufnahme und Wiederverwertung von vielen Formen kulturellen Wissens aktiv zu unterstützen. Diese aktive Förderung kann meines Erachtens auch so benannt werden. --Jh 03:07, 7. Sep 2006 (CEST)
Stimme ich mit dir überein, allerdings halte ich die Formulierung für irreführend. Eine Förderung der Rechtlichen Grundlage reicht ja völlig aus. Kopieren werden die Menschen dann eh, aber eine Förderung der nicht Kommerziellen Kopie klingt danach als ob man versucht den Menschen ausreden zu wollen sich Kommerzielle Produkte zu kaufen. Es ist schließlich positiv wenn Konsumenten ein gutes Produkt auch kaufen und nicht Kopieren. --SyKo 12:00, 7. Sep 2006 (CEST)
Mit der Förderung von nicht kommerzieller Kopiertätigkeit könnte man z.B. das Recht auf Bereitstellung eines Sharewaredienstes und der Loslösung der Verantwortlichkeit für die durch die Benutzer eingestellten Sharings betrachten, sodaß nicht, wie aktuell geschehen, Dienstanbieter wie Overnet auf Grund von Milionenklagen die Flügel strecken müssen, obwohl der Dienst an sich sehr positiv ist und nur duch einzelne Nutzergruppen in Gefahr gebracht wurden.
--Oerb 21:23, 15. Sep 2006 (CEST)
Vergütung für Urheber?
Sollte nicht eine Vergütung für Urheber gefordert werden, etwa in Form einer Kulturflatrate [2]? Schließlich müssen sich auch von irgendetwas leben. Neo 13:51, 11. Sep 2006 (CEST)
Erledigt
Gleichstellung von Software
Statt "Werke der Literatur" evtl nur "gleichgestelltes Objekt des Urheberrechts" um weitere literaturspezifische Implikationen zu vermeiden.
ich habs jetzt mal allgemein "Werke" genannt. --Moroquen 23:55, 28. Aug 2006 (CEST)
fehlt und fehler
irgendwo steht "anderlautender" ;) ein Absatz später "explizit zu fördern um....zu fördern" ;) ;)
ups. --Moroquen 23:55, 28. Aug 2006 (CEST)
habe mir erlaubt, "Nutung" in "Nutzung" zu korrigieren --Musikdieb3 22:57, 30. Aug 2006 (CEST)
Open Access
Was mir fehlt: einen Absatz in welchem der Zugang zu Wissen für Wissenschaft und Forschung abgehandelt wird - speziell wg "Subito" bzw. der Einschränkungen der Leseplätze in Uni-Bibliotheken und solchen Dingen - und Open Access oder/und wie sich das schimpft. Gerade auch um die Uni´s "hinter" uns zu bekommen. Das sollte imho ein herauszustellender Kernpunkt darstellen - auch um uns nicht als reine Filesharer erscheinen zu lassen. aloa
gehört in das Kapitel Open Access --Moroquen 23:55, 28. Aug 2006 (CEST)
Link(s)
- Nur um diesen Link auch mal zur Diskussion zu stellen. Auch wenn er schon älter ist, birgt er doch einigen Sprengstoff, da die Autoren davon ausgehen, dass der Inhalt auch auf die aktuelle Gesetzeslage anwendbar ist: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/03-07/index.php3?seite=6
--Drizzt Do'Urden 01:03, 13. Sep 2006 (CEST) - Wie wärs mit diesem Link. Der gibt richtig viel mit auf den Weg. (eine sehr ausführlich Ausarbeitung des Themas vom Ghoeteinstitut)
http://www.goethe.de/wis/int/dos/de342703.htm
PS: zum zuvor genannten Link stehe ich gleichfalls positiv
--Oerb 22:42, 15. Sep 2006 (CEST)
sprachliches
- Wenn wir z.B. von DRM-Systemen reden, dann wäre entweder ein Link auf ein WIKI ratsam oder z.B. in Klammern 'Digital Rights Management' einzutragen, um die Lesbarkeit allgemeinverständlicher zu machen.
--Oerb 20:44, 15. Sep 2006 (CEST)
- Oder man könnte einfach das sog. Akronym- bzw. Abkürzungs-Tag verwenden. Wenn man das mit CSS kombiniert, erkennt auch jeder, dass er seine Maus nur über das Akronym od. die Abkürzung halten muss, um eine Erklärung zu erhalten. Und der Bonus bei der Sache: man ist und bleibt WCAG-konform. Sosnt stimme ich insgesamt Oerb zu. Für Interessierte, die aber noch wenig Hintergrundwissen besitzen, wäre das sicher eine Hilfestellung.
--Drizzt Do'Urden 12:44, 18. Sep 2006 (CEST)
- Oder man könnte einfach das sog. Akronym- bzw. Abkürzungs-Tag verwenden. Wenn man das mit CSS kombiniert, erkennt auch jeder, dass er seine Maus nur über das Akronym od. die Abkürzung halten muss, um eine Erklärung zu erhalten. Und der Bonus bei der Sache: man ist und bleibt WCAG-konform. Sosnt stimme ich insgesamt Oerb zu. Für Interessierte, die aber noch wenig Hintergrundwissen besitzen, wäre das sicher eine Hilfestellung.
- Vielleicht sollte man auch verdeutlichen, dass der Ausdruck "Raubkopierer" eine Straftat impliziert, die beim Kopieren einer Software/von Musik/eines Filmes nicht vorliegt. Eine ganz nette Erklärung kann man unter http://www.fabiankeil.de/raubkopie-vs-privatkopie.html nachlesen. Allerdings sei auch darauf hingewiesen, dass der Begriff gar nicht so modern ist. Schon im c't-Jahrgang von 1990 wird in der Februarausgabe auf Seite 64 von Raubkopierern gesprochen (Titel des Artikels "Kein Kavaliersdelikt - Raubkopieren kann teuer zu stehen kommen"). Allerdings geht es da um Kopien von Software und nicht um das dem normalen Bürger durch die Contentindustrie eingehämmerte Wort im Bezug auf Tauschbörsennutzung und Kopien von CDs. Den Artikel gibt es entweder auf der c't-ROM, im Kiosk oder natürlich im gut sortierten Privat-Archiv.
Anmerkung: Mir geht es nur um die in meinen Augen legale (oder zumindest sollte sie das unter allen Umständen bleiben) Privatkopie von z.B. einer gekauften CD, so dass es mir möglich selbige auch auf meinen MP3-Spieler zu transferieren ohne in einer rechtlichen Grauzone zu sein. Aber dazu bitte auch den Link von mir etwas weiter oben beachten.
--Drizzt Do'Urden 00:13, 19. Sep 2006 (CEST)
Nur offene Systeme sind lebensfähig
Kopierschutz bedeutet eine kulturelle Beschneidung, da geschützte Werke nicht in einen freien Reflektionsprozess geführt werden können, was wiederum zu einem Eingriff in die persönliche Freiheit führt, dem wir entgegen treten.
'Die Gesetze der Wahrscheinlichkeit besagen, dass ein abgeschlossenes System von alleine immer nur in Richtung Unordnung streben kann. Mit der zunehmenden Unordnung zerfiele jedoch jedes System wieder in ein Nichtsystem. Die innere Ordnung eines Systems, seine Organisation und damit seine Lebensfähigkeit können also nur entstehen und aufrechterhalten werden, wenn seine [Entropie(http://de.wikipedia.org/wiki/Entropie)] absinkt.' Frederic Vester in "Neuland des Denkens".
Urheberrecht ist vom Staat gebilligter, rechtlich abgesicherter und zeitlich begrenzter Monopolismus auf ein Gut, dass durch geistige Leistungen neu auf den Markt gekommen ist und vorher nicht bestanden hat. Es dient der Förderung von Kreativem Schaffen, da mit der Schaffung von neuen Produkten dem Schöpfer eine Monopolstellung und ein damit verbundener wirtschaftlicher Erfolg je nach Qualität der neuen Erkenntnis zugebilligt wird. Wie jedoch die Musikindustrie mit Ihrer Massenwahre in den Kontext der eigentlichen staatlichen Intention hineinpasst ist fraglich. Es wird hier zu einer künstlichen Verteuerung von Kulturgütern, die dadurch andere Kulturgüter verdrängen, welche daraufhin an anderer Stelle wiederum subventioniert werden müssen. Ein Irrweg, dem man Einhalt zu gebieten hat. Durch die abgeschöpften Gelder wird ein riesiger Medienaparat unterstützt, der die meist kulturell nicht besonders wertvollen urheberrechtlich geschützten Werke durch mediale Manipulation der Masse in eine Position bringt, die sie eigentlich ohne diesen Aparat nicht erreicht hätten, was zu einem gesellschaftlich schädigenden Einfluss, da nicht offen systemisch angelegt, führt.
-Kritik- Die Trennung von Kulturfördendem zu Kulurabträglichem kann nicht staatlich organisiert werden. In der Masse stecken sicherlich auch kulturwertvolle Werke, die einer Unterstützung bedürften, wie sie das Urheberrecht bietet.
Die Problematik entsteht doch zu einem großen Teil aus der Situation, dass aus dem durch den Saat erzeugten Monopolismus eine Gewinnsituation erzeugt wird, die leider dann von der Musik und Filmindustrie missbraucht wird. Es muss ein Riegel vor die übermäßige Gewinnabschöpfung geschoben werden, was ein Ansatzpunkt für eine allgemein gesellschaftlich konsenzfähige Gesetzesänderung wäre. Die Produktionskosten müssen hereinkommen, die Werbekosten dürfen einen Satz nicht überschreiten, der Urheber muss ausreichend abgefunden werden, so dass am Urhebersein weiter Interesse besteht. Die Überwachung könnte mittels Steuerprüfung vorgenommen werden. Problematisch ist die Situation im Weltwirtschaftlichen Kontext, wo es gilt Urheberrechtsabkommen einzuhalten, bzw. neu auszuhandeln. Bzw. wie hier die Begrenzungen überwacht werden können. ... Hmmm ... Man könnte auch Urheberrechtseinkünfte einer Sonderbesteuerung unterziehen, die bei Überschreitung gewisser Grenzen in eine annähernde 100% Versteuerung übergehen würde, damit wäre denen der Spass an der Sache verdorben ;-)
--Oerb 20:43, 15. Sep 2006 (CEST)