Diskussion:Pressemitteilung vom 05.02.2007 zum Verbot des Bundestrojaners
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Das BGH hat die Grundrecht NICHT höher eingeschätzt. Diese spielen ausdrücklich keine Rolle - lediglich eine Änderung der Strafprozessordnung ist notwendig - dann ist es legal. Aloa5 11:43, 6. Feb 2007 (UTC)
- Ich verweise nur mal Gedanklich auf den Großen Lauschangriff. Allerdings ist dann im Falle einer Änderung der StPO eine Klage vor dem BVerG sicher. Ansonsten: Wenn dir Verbesserungen einfallen, nicht rummeckern, sondern einfach verbessern. Abgesehen davon ist der Letzte Abschnitt eh nicht Meinung des Gerichts, sondern unser Statement zur Sache. --Jamasi 13:44, 6. Feb 2007 (UTC)
- Aloa5, du bist Mitglied in unserer Redaktion, diese PM soll so schnell wie möglich raus, schreib doch bitte das oben erwähnte in die PM -bzw. besser sie dahingehend aus. ich schick euch jetzt den Artikel über die ML. greez Sulu 18:56, 9. Feb 2007 (UTC)
und wie weiter?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85023
Zitat:"Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken."
das kam gerade auf heise. hat jemand ne idee, wie wir das einbauen koennen und die PM hier fertig machen koennen? Ralph 09:53, 9. Feb 2007 (UTC)
- guter Witz, ich habe noch nie ne Pressemitteilung geschrieben und warte hier seid Tagen auf ein Feedback, mit dem ich was anfangen kann :( Also was noch zu tun ist, damit das Ding raus kann. Ralph 16:01, 9. Feb 2007 (UTC)