Diskussion:LiquidFeedback/Themendiskussion/883

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Zu a) Ich gehe davon aus das Retourkutschen durch Gerichte in einem Rechtstaat nicht vorkommen.

zu b) Das Risiko besteht doch immer. Das kann auch vorkommen, wenn man in Berufung oder Revision geht. Die Gerichte sind nunmal unabhängig in ihrer Strafbemessung im Rahmen der Gesetze. Die Wahrscheinlichkeit, das nach diesem Vorschlag ein höheres Strafmaß zu erhalten ist doch eher theoretisch, da die Staatsanwaltschaft doch erstmal neue Beweise vorlegen oder sich auf die restlichen stützen müsste.--Auge69 12:37, 15. Okt. 2011 (CEST)

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