Diskussion:Familienpolitik

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Erziehungsurlaub

Im ersten Jahr der Elternzeit ("Erziehungsurlaub") besteht ein Anspruch auf Lohnersatzzahlungen als Maßnahme gegen die Alterspyramide.

-das beißt sich mit deiner Forderung zum Wegfall des Kündigungsschutzes: schwanger -> Rauswurf --Jamasi 16:54, 19. Jan 2007 (UTC)
-Mutterschutz ist unabhaengig von generellem Kuendigungsschutz 16:10, 4.1.2008
-Die Förderung von "Nachwuchs" ist eine Gesellschaftliche Sache und keine Marktwirtschaftliche. Eine Soziale Gesellschaft ist für die Förderung von Kindern zuständig und nicht eine privates Unternehmen. Die Kosten sollte nicht die Wirtschaft sondern die Gemeinschaft tragen. --delphiN 21:45, 11. Apr 2007 (UTC)

Erziehungsarbeit muss von der Gesellschaft stärker als geleistete Arbeit honoriert werden. [[[Benutzer:Ralfred67|Ralfred67]]]


Der Erziehungsurlaub endet mit Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Da Kinder ab 3 Jahren in der Regel aber erst zum Einschulungsbeginn des jeweiligen Bundeslandes einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben, kann zumindest ein Elternteil in der Zwischenzeit nicht unmittelbar wieder ins Berufsleben zurückkehren und ist daher in der Regel gezwungen, das ruhende Arbeitsverhältnis zu kündigen. Durch eine Verlängerung des Erziehungsurlaubs nach Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes bis zum Einschulungsbeginn des jeweiligen Bundeslandes kann dieser Mangel behoben werden. Die Finanzierung könnte durch das nicht anfallende Arbeitslosengeld kompensiert werden.

Schwangerschaftsabbruch

Frauen müssen auch ohne vorherige Beratung bis zum dritten Monat straffrei abtreiben dürfen.

  • -Beratung sinnvoll, da teilweise Sozialfälle aufgefangen werden --Jamasi 16:54, 19. Jan 2007 (UTC)
Kannst du das mit Quellen belegen? Welche Art Sozialfälle werden durch eine Zwangsberatung aufgefangen? --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
Ich sehe es als Bildungsmaßnahme für Frauen, die vor der Entscheidung stehen. Damit die Abtreibung nicht aus Unwissenheit erfolgt, welche Hilfeleistungen es gibt, ist diese Zwangsmaßnahme gemessen an der Dimension der Entscheidung vertretbar. Schließlich handelt es sich nicht um ein neunmonatiges Seminar sondern um 1 Beratungstermin. Frauen, die ausreichend informiert sind, können diese Auflage sicher verkraften zum Wohle derjenigen, die aus div. Gründen (Gesellschaftlicher Druck, Schamgefühl, Unsicherheit etc) sich nicht von sich aus mit ihrer Situation auseinandersetzen können. --Axel Glienke (kultviech) 19:35, 28. Okt. 2009 (CET)
  • -Vielen Müttern wird erst im Nachhinein klar, was sie getan haben und leiden dann ihr Leben lang. --Elcon 16:11, 22. Jan 2007 (UTC)
Deine Meinung. Gibt es Belege? --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
  • ‡? Soll eine Frau auch abtreiben dürfen, wenn der Vater sein Kind behalten möchte? --delphiN 21:14, 11. Apr 2007 (UTC)
    -NEIN!!! --icehawk 17:16, 24. Mai 2007 (CEST)
    ‡? Tendiere leicht zu nein. Aber nur, wenn der Vater das Kind dann auch ganz allein großzieht. --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
    +Schwangerschaft birgt insbesondere für die (werdende) Mutter gesundheitliche Risiken. --Jamasi 18:24, 24. Mai 2007 (CEST)
    +Man kann einer Frau seelisch nicht zumuten ein Kind aus nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr auch noch auszutragen. --Jamasi 18:24, 24. Mai 2007 (CEST)
    FULL ACK --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
    +Unerwünschte Kinder spüren dies auch schon im Mutterleib und tendieren dann später häufiger zu sozialen Störungen. --Jamasi 18:24, 24. Mai 2007 (CEST)
    Das halte ich für eine unbelegte Behauptung. Außer du beweist mir das Gegenteil. --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
    -Beratung ist nicht nur Geißel sondern kann auch Reflektions- und Informationsinstrument sein --freethought 17:37, 18. Jan 2007 (UTC)
    +Zwangsberatung kann niemals eine freie Entscheidung begründen. Ich finde es absolut schlimm, dass immer davon ausgegangen wird, dass Frauen über eine Abtreibung leichtfertig entscheiden und dass eine Zwangsberatung das verhindern könnte. --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
    -Deutschland stirbt aus und es darf nicht sein, daß Kinder wegen finanzieller Not abgetrieben werden (Grundgesetz Artikel 6 (4) ). --Elcon 16:11, 22. Jan 2007 (UTC)
Deutschland stirbt aus? Aus welcher antiquierten Kiste hast du das denn? Mit wievielen Kindern hast du denn Deutschland erhalten? ;-) Aber: ACK, dass Kinder ausschließlich aus finanziellen Gründen abgetrieben werden müssen, halte ich in einer sozialen Gesellschaft für einen unzumutbaren Zustand. --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
Moin Piratenweib, Bitte halte Dich an die Diskussionsregeln. Persönliche Angriffe und Beleidigungen sind zu unterlassen. Es spielt keine Rolle wie jemand lebt und was er persönlich gleistet hat. Moderator Detlef Naumann 29.10.2009 09:00 Uhr
N´Abend Detlef Naumann, Bitte halte dich an die Wiki-Regeln. Im Wiki gibt es keinen Moderator! Es spielt keine Rolle, ob du woanders Moderator bist oder Papst. Und informiere dich mal über Smilies: besonders diesen ;-) . --Piratenweib 14:04, 19. Apr. 2010 (CEST)
  • -Frauen sind KEINE Gebärmaschinen und Ihnen muss die freie Entschiedung überlassen bleiben. --Vinci 23:54, 26. Jun. 2009 (CEST)
    Full ACK --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
    -Beratung ja, jedoch von neutraler Stelle und die Berater dürfen den Stempel nicht verweigern. Ralph 13:09, 22. Jan 2007 (UTC)
    ‡? Was ist eine neutrale Stelle? Eine Religiöse Organisation? Ein Evolutions-Biologe der nur darwinistich dominantes Leben als lebenswert erachtet? Es gibt keine Neutralen Stellen --delphiN 21:15, 11. Apr 2007 (UTC)
-Neutralität ist in diesem Thema so gut wie unmöglich. --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
  • ~ Alternative: Biologen sollten als neutrale Sachverständige festlegen, ab wann ein Mensch vorhanden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt freie Abtreibung. Danach nur durch fachlich versierte Beratung und Feststellung eines Sonderfalls (Vergewaltigung, Minderjährigkeit, Kind nicht vom Ehemann). --Elcon 16:11, 22. Jan 2007 (UTC)
    -Kind nicht vom Ehemann ist kein Grund. Sofern es da nicht um eine Vergewaltigung geht, hätten Mann und - hierauf bezogen v.a. - Frau sich das vorher überlegen müssen! Auch Minderjährige haben sich meines Erachtens - insoweit nicht geistig eingeschränkt o.ä. - die Schwangerschaft selber aufgeladen, um müssen diese dann auch durchstehen. Das Kind muss danach dann von, schon genannten, "sozialen Auffangstationen" übernommen werden. --Lonmar 19:21, 27. Apr 2008 (UTC)
    -Jeder ehrliche Biologe wird dir sagen das dies Definitionsfrage ist. Und es gibt (in der Biologie) keine gemeinsame, akzeptierte Definition für Leben oder den Beginn des Menschseins. Eine Festlegung wird stets Willkür sein. --Jan Huwald 16:40, 22. Jan 2007 (UTC)
    +Der Tod eines Menschen wird dann festgestellt, wenn keine Gehirnströme mehr ließen. Daraus schlussfolgere ich, daß der Beginn eines Menschen dann anfängt, wenn sich ein Gehirn mit elektr. Strömen bildet. Elcon 14:22, 24. Jan 2007 (UTC)
    Interessantes zum Thema Hirnwellen findet sich hier [[1]], auch wenn das eine Schweizer Seite ist, dürfte die Fötenbiologie ja international gleich sein. Insbesondere die Tatsache, dass Hirnwellen erst ab dem 6. Schwangerschaftsmonat messbar sind. --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
    -Obwohl ich persönlich die Definition des Todes anhand der Gehirnströme für sinnvoll halte, weiß ich daß es auch eine Bewegung gibt die diese Definition nicht teilt. Es ist halt doch eine Definitionsfrage. --delphiN 20:55, 11. Apr 2007 (UTC)
    -Beratung weiterhin sinnvoll, gerade auch als Hilfestellung für die Mutter, Beratungsschein soll aber nicht verweigert werden dürfen --NineBerry 02:05, 16. Jul. 2009 (CEST)
Beratung kann nur auf freiwilliger Basis von messbarem Erfolg (wie auch immer der ist: Beratungserfolg kann auch bei einer Entscheidung "contra Kind" gegeben sein) gekrönt sein. Nochmal: Durch Zwang kann es nie eine freie Entscheidung geben! --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)

Abtreibung verhindert die freie Entfaltung des werdenden Menschen und ist damit grundgesetzlich bedenklich. Es muss ein soziales Umfeld geschaffen werden das ungewollte Kinder und deren Eltern auffängt und Ihnen ein lebenswertes Leben ermöglicht.

+Jede befruchtete Eizelle hat das Potenzial sich zu einem selbstständigen und freien Menschen zu entwickeln wenn man sie lässt. Es ist dieses Potenzial das schützenswert ist und nicht unbedingt der Zellklumpen selbst --delphiN 21:00, 11. Apr 2007 (UTC)
Wie kommst du darauf, dass eine befruchtete Eizelle (EINE Zelle) ein schützenswertes Potential hat???? --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
‡? hat nicht auch jede unbefruchtete eizelle das potential sich zu einem selbststaendigen und freien menschen zu entwickeln? -- mauk 08:17, 12. Apr 2007 (CEST)
-Interessant! Wenn man allerdings eine unbefruchtete Eizelle in Ruhe lässt passiert garnichts. Eine Befruchtete hingegen fängt sofort an sich zu teilen uns sich zu einem Menschen zu entwickeln. --delphiN 21:00, 11. Apr 2007 (UTC)
-Nach dieser Logik müssten alle Frauen einmal im Monat bestraft werden - oder am besten gleich ins Gefängnis, da einmal im Monat (wie auch den Jungs hier bekannt sein dürfte) eine unbefruchtete Eizelle abgestoßen wird. --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
-So gesehen muessten auch saemtliche befruchteten Eizellen bei einer kuenstlichen Befruchtung aufgehoben und (irgendwie) ausgetragen werden. Denn immerhin werden bei diesem Verfahren ja mehrere befruchtete Eizellen in die Gebaehrmutter eingepflanzt, wobei man davon ausgeht, dass sich nur eine bis zwei entwickeln. --Hydrael 12:39, 24. Jul. 2009 (CEST)
‡? Was ist mit der freien Entfaltung der Mutter? Wird diese nicht eingeschraenkt durch ein ungewolltes Kind? -- Subw 03:05, 21. Jan. 2009 (CET)
+Geborenes Leben geht vor ungeborenem Leben - meine Meinung. --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
-Abwägung des Rechts des Embryo und des Rechts der Eltern. Der Embryo ist eben in den ersten drei Monaten noch kein Mensch, kann ohne Gehirn noch keine Persönlichkeit entwickeln -> Interesssen der Eltern/Mutter überwiegen --NineBerry 02:05, 16. Jul. 2009 (CEST)
Full ACK --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
  • Ich bin mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch sehr vorsichtig. Pauschale Entscheidungen laufen immer Gefahr, die Not des Einzelnen bzw. der Einzelnen zu übersehen! Problematisch finde ich vor alle den auch die Gesundheitspolitik zunehmend entstehenden Druck, Schwangerschaften abzubrechen, bei denen absehbar ist, daß ein Kind mit einer Behinderung auf die Welt kommen wird. --TNS 14:11, 19. Aug. 2009 (CEST)
+In der Tat sehe ich hier, bei der Pränataldiagnostik, ein großes Problem. Haben Behinderte kein Recht auf Leben? Gibt es eine Grenze, bei der man sagen kann: Dieses Kind ist sowieso nicht lebensfähig? Wir haben drei Kinder, bei der Beratung war immer unterschwellig herauszuhören "na ja, wenn sich herausstellt, dass es möglicherweise (!) behindert ist, können wir ja abtreiben." --Raxlifaxli 09:03, 30. Aug. 2009 (CEST)
Abtreibung auf Grund von pränatalen Diagnosen finde ich auch sehr bedenklich. Kommt man damit doch schon fast in die "Euthanasie-Ecke". Es sollte in keinem Fall Druck ausgeübt werden. Sind die Eltern bzw. die Schwangere der Meinung, dass ein behindertes Kind (oder das Risiko ein solches zu bekommen) für sie persönlich tragbar ist, darf keinesfalls Druck in eine andere Richtung ausgeübt werden. Auch deshalb: Nur freiwillige Inanspruchnahme einer Beratung bei einer frei gewählten Beratungsstelle, kann erzwungene Abtreibungen oder erzwungene Geburten verhindern. --Piratenweib 09:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
Der Begriff Euthanasie hat mit Sachen wenig am Hut, und um Sachen handelt sich, wenn es sich nicht um Menschen handelt, und das wird hier ja bestritten. --Etron 12:48, 15. Jan. 2010 (CET)
  • - Beratung sollte Pflicht bleiben. Da es sich um einen ziemlich schwierigen Schritt handelt, welcher schnell eine Belastung fürs Leben werden kann (egal für was sich die Mutter entscheidet) sollte eine Beratung Pflicht sein. Allerdings soll die Mutter sich eine Beratungstelle aussuchen können. Als neutrale Beratungsstellen können, so wie es schon ist, soziale Einrichtungen dienen, welche sich mit dem Themengebiet auseinandersetzen (z.B. Pro Familia). Dass diese keinen Druck ausüben dürfen ist selbstverständlich, aber da in solchen Institutionen zum Teil Psychologen und Sozialpädagogen mitarbeiten, sollte man davon ausgehen, dass diese objektiv beraten. Auch ein Verein wie Pro Familia will kein unerwünschtes Kind. Kurz gesagt, ich finde die aktuelle Situation gut und sollte so bleiben. --StrongZero 16:12, 21. Okt. 2009 (CEST)

Gleichstellung anderer Modelle des partnerschaftlichen Zusammenlebens

Angleichung der Rechte und Pflichten bei eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe - also auch steuerlich und hinsichtlich des Adoptionsrechts.

+/-Schutz der Ehe/Familie hat den Sinn, Dauerhaftigkeit der Beziehung und entsprechend gute Bedingungen zur Aufzucht von Nachkommen zu fördern. Also Partnerschaften nur subventionieren, wenn Kinder aufgezogen werden. --Elcon 16:11, 22. Jan 2007 (UTC)
(i)Grundgesetz (Artikel 6 (1)) geht vom Inhalt her davon aus, daß es eine (standesamtliche) Ehe mit Kindern gibt. --Elcon 16:11, 22. Jan 2007 (UTC)
Nein - der Artikel schützt Ehe und Familie. Dass ersteres keine Voraussetzung von letzterem ist, zeigen schon Art. 6 Abs. 4 und 5 GG. Bmuenzer 13:44, 11. Aug. 2009 (CEST)
+Schutz während der Aufzucht des Nachwuchses. --Elcon 16:11, 22. Jan 2007 (UTC)
+Dafür, unter der Bedingung, das die Förderung der Familie nicht durch Förderung der Ehe sondern durch direkte Förderung der Kinder und der Erziehung stattfindet. Ich bin also für im wesentlichen eine Streichung der Vorteile von Lebensgemeinschaften. --Jan Huwald 16:40, 22. Jan 2007 (UTC)
+/-Es muss hier hinterfragt und geprüft werden ob ein Kind das von einem gleichgeschlechtliche Paar aufgezogen wird die selben Entwicklungsmöglichkeiten hat wie ein Kind das in einer heterogenen Beziehung aufwächst.
+Es gibt keine nachteilige Entwicklung von Kindern einer gleichgeschlechtlichen Beziehung. Sie werden nicht einmal Homosexuell [[2]]--Rantanplan
~ Alternative: Bei Lebensgemeinschaften, wo keine Kinder aufgezogen werden, sind alle Subventionen zu streichen, da die Ehe im klassischem Sinne nicht mehr existiert. --Elcon 16:11, 22. Jan 2007 (UTC)
+Eine Wohn- bzw. Lebensgemeinschaft ist nicht prinzipiel von sozialem Nuzen für die Gemeinschaft. Deshalb gibt es auch keinen Grund diese durch die Gemeinschaft finanziel zu unterstützen. Werden hingegen Kinder "gemacht" und/oder aufgezogen ist das für die Gesellschaft auf jeden Fall eine unterstützungswürdige Leistung. --delphiN 21:24, 11. Apr 2007 (UTC)
Eine Lebensgemeinschaft ist prinzipiell von sozialem Nutzen, da die Partner Verantwortung füreinander übernehmen und so der Gemeinschaft etwas Verantwortung abnehmen. --NineBerry 01:54, 16. Jul. 2009 (CEST)
~ Alternative: Vereinfachung durch simple rechtliche Umdefinition des Begriffs Ehe auf verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Partnerschaften. -> Keine Ausnahmen, keine Unterschiede, einfache Umsetzung --NineBerry 01:57, 16. Jul. 2009 (CEST)
+Finde ich gut, damit löst man eine Menge Probleme. --StrongZero 16:28, 21. Okt. 2009 (CEST)
+Das löst auch das Problem bei Intersexuellen und Transgender und Regenbogenfamilien. --DarkMonty

Alternativ: Grundsätzliche Gleichstellung aller möglichen Partnerschaften, inklusive auch Legitimierung von 3er- Partnerschaften, da vor allem auch dort, ohne erkennbare Nachteile, Kinder aufwachsen. Wegfall aller Vergünstigungen für Ehen oder Partnerschaften ohne Nachwuchs. Grundsätzliche Umlage der Förderung hin zum Kind.

+Finde die Förderung sogenannter Regenbogenfamilien auch noch sehr wichtig . --DarkMonty

Wie sieht es mit polygamen Lebensgemeinschaften aus ? Gibt es einen Grund, diese nicht auch zu berücksichtigen? --Axel Glienke (kultviech) 13:42, 28. Okt. 2009 (CET)

Reformierung der Ehe (passt das in diesen Abschnitt?): Einführung eines zeitlich befristeten Ehevertrags. --Axel Glienke (kultviech) 13:42, 28. Okt. 2009 (CET)

+Die gewünschte Form des Zusammenlebens von Menschen, "die länger als ein Jahr zusammenleben, mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen", sollte den selben Schutz erhalten, wie derzeit Ehe und Familie. Dafür reicht eine gemeinsam von den Lebenspartnern initiierte Eintragung beim Standesamt, ebenso wie eine Austragung, sobald einer der Partner sich dort zu diesem Zweck meldet. Eddy 17:10, 07. Mai 2012 (CET)

Grundgesetzänderung?

Im GG 6,1 steht: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Viele Vorschläge, die hier gemacht wurden, zielen darauf ab, Familien über die Kinder zu stärken. Allerdings steht nunmal auch der Schutz der Ehe im GG. Kann man sich also komplett auf die Familie konzentrieren und die Ehe ausklammern? Oder muss dafür erst eine Grundgesetzänderung her? Ich wünschte, nur Familie stünde in diesem Artikel, denn was bringen kinderlose Ehen oder gleichgeschlechtliche Partnerschaften der Allgemeinheit? --Venyo 20:46, 29. Apr. 2010 (CEST)

+Ursprünglicher Sinn der Ehe war die soziale Absicherung der Frau. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. .--[[[Benutzer:Ralfred67|Ralfred67]]]

Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder bis zur Einschulung

z.Zt. existiert nur ein Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Kindergartenplatz für 3 bis 6-jährige. Dieser Anspruch sollte bereits ab 3 Monaten bis zur Einschulung gelten. Außerdem sollte ein räumliche Nähe der KiTa zur Wohnung und/oder Arbeitsstelle der Erziehungsberechtigten verpflichtend sein.

+ Zur Finanzierung könnte das Elterngeld wieder abgeschafft werden.[AvH] 13:58, 5. Feb 2007 (UTC)
-eltern, die ihr kind nicht schon ab dem dritten monat abgeben wollen haetten dadurch einen finanziellen nachteil. man sollte wenigstens zwischen elterngeld und kita waehlen koennen. -- mauk 23:06, 15. Feb 2007 (UTC)
- Betreuung für unter 3jährige bedeutet, wenn man es nicht als Kinderkäfighaltung betreiben will, einen hohen Personalschlüssel. Dazu fehlen nicht nur Finanzen sondern auch Fachkräfte. Zudem hat die Kinderpsychologie längst geklärt, dass die Fremdbetreuung unter 3 Jahre alter Kinder die schlechteste Art der Unterbringung/Betreuung ist (auch wenn das heutzutage wider besseren Wissens kollektiv geleugnet wird). Das für Kinder optimale, die Betreuung durch einen Elternteil, sollte daher unter keinen Umständen schlechter gestellt werden, als eine den wirtschaftlichen Umständen (Erwerbstätigkeit zur Finanzierung der Familie), Gruppeninteressen der Gesellschaft (z.B. Forderung nach mehr Arbeitskräften) oder der reinen Selbstverwirklichung (was auch immer das sein mag) geschuldete Fremdbetreuung. --rick 02:01, 1. Mär 2007 (UTC)
+Kinderkrippen ermöglichen es auch Kindern aus schwer gestörten Familienverhältnissen sich "normal" zu entwicklen. --delphiN 22:05, 11. Apr 2007 (UTC)
Gibt es dafür Belege? --Piratenweib 10:27, 30. Sep. 2009 (CEST)
-Es ist keine Frage das Kleinkinder besonders in den ersten Jahren den Kontakt zu den Eltern (besonders der Mutter) brauchen. Keine bezahlte Pflegerin ist in der Lage eine liebende Mutter zu ersetzen. --delphiN 22:10, 11. Apr 2007 (UTC)
Das stammt aber aus der sehr antiken Kiste. Da muss man erstmal den Staub wegblasen .... Richtig ist es, das Kleinkinder (so wie alle Kinder) besonders in den ersten Jahren intensive Zuwendung von Bezugspersonen sprich Menschen brauchen. Ob das die leibliche Mutter ist oder der Vater oder eine andere liebevolle Person, ist vollkommen egal.[[3]] --Piratenweib 10:27, 30. Sep. 2009 (CEST)
-Ich halte es für falsch aus Bequemlichkeit oder Materialismus die Erziehung seiner Kinder dem Staat zu überlassen. Die Gesellschaft sollte solch eine Bewegung nicht unterstützen ohne über die Konsequenzen nachzudenken. --delphiN 22:10, 11. Apr 2007 (UTC)
+Frauen habt das Recht (nicht die Pflicht) auf ein erfolgreiches Berufsleben. Das darf gegenüber Männern nicht diskriminiert werden. Dies wird ihnen vielfach vorgelebt. Es ist erforderlich sich dieser Gegebenheit anzupassen und es Frauen zu ermöglichen Kinder und berufliche Entwicklung zu verknüpfen. Zur Arterhaltung sind mehr als 2 Kinder pro Familie nötig. 6 Jahre ausgefallene Beruftätigkeit sind im Lebenslauf bzgl. vieler Branchen kaum nachzuholen. --Jan Huwald 20:01, 12. Apr 2007 (CEST)
-ich stimme rick zu. Ausserdem bin ich der Meinung, das es nicht an den Krippenplätzen der dem Berufsleben liegt, wenn weniger Kindern geboren werden. Wir haben über 10mio Arbeitslose. Das Problem ist eher, das keine gesicherte Zukunft der Eltern besteht - und deshalb kein Nachwuchs "angeschafft" wird. Was das "erfolgreiche Berufsleben" angeht so ist das vielleicht eine Sache welche man anders überdenken könnte. Ich würde gerne einmal über eine Pflichtregelung für grössere Firmen u.ä. nachdenken, einen KiGa einzurichten oder mit zu finanzieren...ohne Mütter/Väter. Zwangsabgabe wie bei Behinderten - wenn man keine Eltern vorweisen kann->zahlen. Nicht wahr? Dann wird eine Mutter/ein Vater zum "Sparfaktor" und der zusammen finanzierte KiGa mehrerer Firmen macht sich dann ganz gut. :-) Aloa5 08:04, 13. Apr 2007 (CEST)
-Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen kostenlosen KiGa-Platz. Die ganze Forderung ist so nicht finanzierbar. Mit 3 Monaten sind die Kinder noch nicht mal abgestillt (Habt Ihr überhaupt Kinder?). Die Pflichtregelung für größere Firmen wird nur funktionieren, wenn es auch für Väter gilt! Dadurch würden gleichzeitig die Einstellungs-Chancen für Frauen verbessert (Gleichberechtigung) werden. Aber was machen Familien, wo keiner in einer großen Firma arbeitet? Das wäre dann wieder eine Ungleichbehandlung, die sogar die Zwei-Klassen-Gesellschaft forcieren würde. Wir haben hier versucht mehrere Firmen dafür zusammen zu schließen. Ergebnis: Kein Bedarf. Das kann aber auch die Frage nach dem Huhn und dem Ei sein. Die Folgen eines Kindes, muss für die Firma immer gleich sein. Egal, ob man eine Frau oder einen Mann eingestellt hat. Dann ändert sich etwas. Eine räumliche Nähe würde bedeuteten, dass noch mehr KiGas und KiTas gebaut werden müssten. Nicht finanzierbar. Auch die Folgekosten sind enorm. Wenn es nach mir ginge, gäbe es das Recht auf einen Platz, sobald das Kind "stubenrein" ist und ein kostenloses Pflicht-Jahr, um die soziale Kompetenz der Kinder zu erhöhen.--Jasocul 09:51, 13. Apr 2007 (CEST)
+Aus eigener Erfahrung halte ich es für wichtig, daß Kinder den Umgang mit anderen Kindern lernen. In einer Kindertageseinrichtung lernen Kinder frühzeitig soziale Spielregeln. Wer größere Kindergartenkinder dabei gesehen hat, wie diese sich um kleinere kümmern, kann dies sicher bestätigen. Ich halte ein Jahr Pflicht KiGa für einen guten Kompromiß zwischen reiner "Elternzeit" und sozialer Weiterbildung im KiGa. Siehe auch die guten Vorbilder in Dänemark. KiTas sollten für die Eltern kostenfrei in Anspruch genommen werden können. Die Kosten bekommt der Staat später durch Steuern wieder herein ;-) Damit ich nicht falsch verstanden werde, Eltern, die zu Hause ihre Kinder erziehen wollen, halte ich nicht per se für inkompetent. Allerdings weiß ich, daß genau das Miteinander der Kinder untereinander zu Hause in der Regel nicht gelehrt/gelebt/gelernt werden kann. --AndreasRomeyke 17:57, 22. Mai 2007 (CEST)
FULL ACK --Piratenweib 10:27, 30. Sep. 2009 (CEST)
-Dem kann ich nicht grundsätzlich zustimmen. Ich sehe es zwar genauso dass der KiGa einen wichtigen Punkt in der Entwicklung eines Kindes einnimmt/einnehmen kann. Aber ihn zu einer Pflicht zu machen, erinnert mich zum einen sehr stark an die DDR und zum anderen passt es so gar nicht zu den Zielen der PP. Es sollte den Eltern die Freiheit gegeben werden zu wählen, KiGa oder/und zu Hause erziehen. Die Eltern sollen das nach ihrer eigenen Vorstellung entscheiden können. Dafür bedarf es aber wie bereits hier mehrfach erwähnt der Möglichkeit in Form eines freien KiGa oder Krippenplatzes.--AlBern 15:51, 13. Okt. 2009 (CEST)
+Jungen Eltern, seien sie nun Studenten oder Berufstätig muss die Möglichkeit gegeben werden, Beruf oder Studium nach angemessener Zeit wieder aufzunehmen. So traurig es ist, in der heutigen Berufswelt werden Mütter und Väter gegenüber ihren kinderlosen Mitbewerbern sowieso schon benachteiligt. 3 Monate halte ich für sehr früh aber wer nach einem Jahr wieder arbeiten oder weiterstudieren will, dem muss ein Kinderkrippenplatz zur Verfügung stehen.--Freibeuternbg 08:33, 9. Okt. 2009 (CEST)

Förderung des Familienzusammenhalts

Die (Gross-) Familie ist das älteste und bewährteste soziale System. Es sollte wieder gefördert werden, statt es zu zerschlagen.

+Wird die häusliche Pflege von alten Menschen gefördert, entlastet das die Sozial-Systeme und ermöglicht auch alten Menschen ein lebenswürdiges Dasein. --delphiN 21:55, 11. Apr 2007 (UTC)
 Was meinst Du denn damit? Meinst Du die Alten sind eingeschränkt gegenüber einem Leben in Altenheimen? Oder meinst Du die Jungen sind eingeschränkt gegenüber einem Leben in Schulen? 1000Sunny
-Das Leben in einer Familie schränkt die eigene Entfaltung ein. --delphiN 22:00, 11. Apr 2007 (UTC)
+Ein starker Familienzusammenhalt kann nachweislich helfen, schwierige Lebensumstände besser zu meistern. --delphiN 21:55, 11. Apr 2007 (UTC)

Grundgesetzänderung: nicht die Ehe, sondern die Familie steht unter besonderem Schutz. Hierbei wird unter Familie eine dauerhaft zusammenwohnende Gruppe von Verwandten, Verheirateten, Verpartnerten... verstanden , wenn sie für ein oder mehrere ihrer Mitglieder sorgen (Kinder, Jugendliche, Behinderte, Demente...).

+/-Generell einverstanden: Doch was ist mit getrennt lebenden Elternteilen? Welche Rechte und Pflichten gelten dann für diese? Und was ist bei Mischmodellen?--Dilbert 07:36, 15. Okt. 2009 (CEST)
+die häusliche Pflege von Alten + Behinderten wird dadurch gefördert --PatenterPirat 22:21, 9. Juli 2009(UTC)
+Doppelverdiener-Ehepaare ohne Kinder gehören nach der Logik dieses GG-Paragraphen derzeit stärker gefördert als z. B. eine alleinstehende Mutter, die außerdem ihren greisen Vater pflegt, das ist ungerecht --PatenterPirat 22:21, 9. Juli 2009(UTC)
+Doppelverdiener-Ehepaare bekommen dadurch einen größeren Anreiz und weniger Nachteile, wenn sie Kinder kriegen - Leute, denkt an unsere Rente ;-) --PatenterPirat 22:21, 9. Juli 2009(UTC)
+Sinn des Ehe-Schutzes des GG war ja, Familien zu fördern. Familien bestehen jedoch nicht nur aus Ehepaaren, und diese zeugen sowieso nicht automatisch nach Eheschließung Kinder. War noch nie so und ist mittlerweile erst recht nicht so. --PatenterPirat 22:21, 9. Juli 2009(UTC)
+Ich stimme der o.a. Forumulierung voll zu! --Piratenweib 09:56, 30. Sep. 2009 (CEST)
‡? Ich verstehe nicht, weshalb das GG geändert werden soll, denn der Art. 6 des GG lautet: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Damit ist Aufforderung des besonderen Schutzes für die Familie erfüllt. Einziges Problem bleibt noch die Definition der Familie, dieses sollte man wie oben angeführt ausdehnen.--AlBern 16:04, 13. Okt. 2009 (CEST)

Die Familie mit Kindern wird steuerlich wie ein Unternehmen behandelt

Alle Kosten für das Kind sind steuerlich absetzbar, wenn das Kind damit gefördert wird

-Noch mehr Bürokratie, entsprechend weniger Zeit für die Kinder --Jamasi 04:33, 23. Apr 2007 (CEST)
‡? die steuerliche absetzbarkeit von kosten ganz abschaffen um buerokratie abzubauen und mehr zeit fuer's wesentliche zu haben? -- mauk 11:26, 23. Apr 2007 (CEST)
-Funktioniert doch nur, wenn man soviel verdient, daß Steuern absetzbar, besser ist es Entstehung Kosten für Kinder zu vermeiden, zB. durch kostenfreie KiTas, Betreuung, Mittagessen. --AndreasRomeyke 18:02, 22. Mai 2007 (CEST)
-Wer keine Steuern zahlt, weil er/sie z.B. wenig verdient, kann auch nix absetzen und wird dann voll mit den Kosten für Kinder voll belastet. Damit werden wieder die gut verdienenden bevorzugt. --Piratenweib 10:06, 30. Sep. 2009 (CEST)

Falls ein Ehepartner die Führung eines "erfolgreichen kleinen Familienunternehmen" inne hat, wird dieser als Arbeitnehmer eingestellt und bezieht Gehalt und soziale Leistungen vom Bruttogehalt des Ehepartners.

‡? Was ist "erfolgreich"? --Jamasi 04:33, 23. Apr 2007 (CEST)
!Anlehnung an eine Fernsehwerbung, das ist keine Wertung und darum jetzt in Tüttelchen Vorwerkwerbung Proofy 13:11, 23. Apr 2007 (CEST)
‡? Wer bezahlt jetzt wen und was hat der Saat damit zu tun? --Jamasi 04:33, 23. Apr 2007 (CEST)
die hausfrau bzw. der hausmann wird vom ehepartner bezahlt. der staat soll das ermoeglichen. -- mauk 11:26, 23. Apr 2007 (CEST)
‡? Das kenne ich bisher unter den Bezeichnungen "Taschengeld" und "Haushaltsgeld", wo genau braucht man da den Staat? --Jamasi 13:07, 23. Apr 2007 (CEST)
(i)Es wäre ein Anstellung mit Gehalt und sozialen Abgaben, somit auch Rentenversichert usw. Der zahlende Ehepartner braucht dann nur das übrig bleibende Bruttogehalt zu versteuern. Bei einer Scheidung würde sich daran nichts ändern und das Scheidungsrecht könnte sich so auch vereinfachen Proofy 13:19, 23. Apr 2007 (CEST)

Ausbildungsberufe im Familienunternehmen Proofy 01:05, 23. Apr 2007 (CEST)

‡? Gibt es doch auch jetzt schon. Wo ist das neue? --Jamasi 04:33, 23. Apr 2007 (CEST)
es geht um's unternehmen 'familie'. das gibt es so noch nicht. -- mauk 11:26, 23. Apr 2007 (CEST)

[[Benutzer:Rüdiger|Rudi] 20.Nov2009 Die Kinderfreibeträge sind viel zu niedrig. Wenn man einen Single mit Alleinerziehend, 2 Kinder, Steuerlasse I vergleicht, wirken sich die Kindesteuerlich erstmal nur mit ein paar Euro aus. Erst durch das Kindergeld kommt ein Einkommensunterschied zustande: Brutto 1500,- / Single Netto 1070,- / Alleinerziehend Netto 1080,- / Alleinerziehend inkl KG 1400,- Nicht wirklich transparent die Situation. Ein Brutto das für den Lebensunterhalt reicht sollte zumindest bis 2 Kinder vor etwaigem Kindergeld auch zum Lebensunterhalt einer Familie reichen.

Das Finanzamt berechnet automatisch die günstigere Variante: ob es steuerlich günstiger ist, wenn Du den Kinderfreibetrag (bei höherem Einkommen ist die Steuerersparnis höher als das Kindergeld) oder ob Du eben Kindergeld "cash" bekommst. Nach unserer Steuerphilosophie eine Begünstigung niedriger Einkommen. Alleinerziehende erhalten einen Haushaltsfreibetrag in Höhe von ca. 1400 (?) Euro jährlich, daher die Steuerdifferenz. Diesen stelle ich mal in Zweifel ("Flickschusterei"). Es sollte noch viel Stärker eine Kinderorientierung in Steuer- und Sozialversicherungsrecht (SV ist die Höhere Belastung für die meisten Eltern) geben.

Stärkung der Rechte der Väter im Scheidungsfall

(i)Es ist aktuell so, dass Frauen im Scheidungsfall - auch im eigen verschuldeten - meist die absolute Macht über gemeinsame Kinder hat. Ist kein Sorgerecht verteilt, so hat der Vater weder Anspruch darauf, die Kinder ohne die Mutter zu sehen (Anmerkung --Kater81SI 00:53, 11. Dez. 2009 (CET): falsch! Umgang ist grundrechtlich geschützt.), noch auf umfassende Rechtsberatung durch Jugend- oder sonstige Ämter. (Das stimmt so nicht. Bei Kinder von geschiedenen Eltern ist die gemeinsame Sorge vom Gesetz her geregelt. Bei nicht ehelichen Kindern muss die Mutter der gemeinsamen Sorge zustimmen. Dies erfolgt durch eine Erklärung beim Jugendamt oder einem Notar. Dass dies in der Praxis wenig hilft steht auf einem anderen Blatt. detlef-naumann)

Allein Bezirksgericht stellt eine "Rechtsberatung" durch Schlichter, welche im großen Teil darauf aus sind, dass Männer die Rechte der Frau akzeptieren und damit Leben. (Das zuständige Gericht ist das Familiengericht am Wohnsitz der Kinder. Das Familiengericht ist/war das ändert sich gerade eine Abteilung im Amtsgericht. Seit 01.01.2009 nennt sich dies: "Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit". Das Gericht soll auf ein Einvernehmen der Eltern hinwirken. Bei vielen Eltern wird dies auch erfolgen. Allerdings - wenn eine Mutter sich rächen möchte - warum auch immer, dann stellt sich die Frage: "Warum sollte sich diese Mutter einigen, wenn sie mit Streit mehr gewinnen kann?" Das hat nichts mit Kindeswohl zu tun.detlef-naumann)

Dieser Missstand muss geändert werden und würde meiner Meinung nach einen gewichtigen Punkt in der Familienpolitik der Piraten darstellen. poi_benny 0:01, 29. Sep 2008 (CEST)

-Also erstens Mal: Wer eine Scheidung "verschuldet" hat, ist letzten Endes nicht feststellbar, daher kommt es auch im Gesetz - zum Glück - nicht mehr vor. Zweitens: Es ist seit 1998 im Scheidungsrecht verankert, dass die Eltern auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht behalten. (s.o. nur bei ehelichen Kindern detlef-naumann --Piratenweib 10:04, 30. Sep. 2009 (CEST)
-Nicht, wenn das Sorgerecht nicht vorher aufgeteilt wurde. (Es gibt nur die gemeinsame Sorge oder Teile der gemeinsamen Sorge. Aber aufteilen in zwei Hälften geht nicht. detlef-naumann) Leider ist es so, dass es oft vorkommt, dass Frauen sich (aus Launen heraus) von ihren Männern trennen, um beispielsweise mit anderen Partnern zusammen zu kommen. Wurde ein Sorgerecht nicht verteilt, so steht der Vater (nahezu) ohne Kind da! --poi_benny 13:05, 30. Sep. 2009 (CEST)
-detlef-naumann Das ist leider die Realität. Das Bundesverfassungsgericht hat vor nicht allzu langer Zeit noch entschieden, dass ein Kind einen vorwiegenden Wohnsitz haben muss. Selbst wenn beide Eltern die Erziehung zu gleichen Teilen erbringen.
-Das mit den "Launen" will ich jetzt mal außen vor lassen, das ist mir zu persönlich. Aber: Hier geht es doch um Scheidung. Das heißt, die Eltern sind erstmal verheiratet. Dabei gilt grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht. Und nach der Scheidung gilt ebenfalls zunächst das gemeinsame Sorgerecht - außer ein Elternteil beantragt explizit die alleinige Sorge. Aber nicht, dass du mich falsch verstehst: ich bin auf jeden Fall dafür, dass ein Kind auch nach einer Scheidung/Trennung Kontakt zu beiden Eltern hat. Möglichst qualitativ und quantitav hochwertigen Kontakt. Und hier: ["Broschüre des BMJ"] gibt es alle Informationen zum Kindschaftsrecht. --Piratenweib 14:55, 30. Sep. 2009 (CEST)
-detlef-naumann Tja, Piratenweib, so ne Broschüre hatte ich auch mal in der Hand und das Gericht darauf hingewiesen. Der Richter hat nur gelacht und dann den Umgang auf einmal pro Woche für 7 bzw. 8 Stunden festgesetzt. Die anschließende Realität war, dass ich meine Tochter trotz des Beschlusses häufig nicht gesehen habe. 28.10.2009
(i)Scheidung war etwas zu global geschrieben. Es geht um die Beendigung von Beziehung. Egal ob verheiratet oder nicht! --poi_benny 12:25, 01. Okt. 2009 (CEST)
Na dann musst du das auch so hinschreiben :-) --Piratenweib 21:32, 1. Okt. 2009 (CEST)
detlef-naumann Da gibt es aber erhebliche Unterschiede zwischen verheirateten Eltern und nicht verheirateten Eltern. Betrifft Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt, Ehegattenunterhalt, Steuererklärung etc. 28.10.2009}}

-Die Einführung des Wechselmodells würde automatisch auch die Rechte der Väter stärken. (siehe nächster Punkt) -- huepfkuh 10:05, 08. Okt. 2009 (CEST)

Einführung des Wechselmodells bei der Kindererziehung im Falle einer Trennung der Eltern

Das Wechselmodell (auch Doppelresidenzmodell oder Co-Elternschaft) sollte rechtmäßig verankert werden. Ausgehend davon, dass ein Kind das Recht auf beide Elternteile hat, stellt das dieses Modell im Falle einer Trennung der Eltern eine Lösung dar, die es dem Kind ermöglicht sowohl Vater als auch Mutter im Alltag zu erleben. Mehr Infos dazu auch hier.

+gesellschaftliches Ziel ist die gleichberechtigte Stellung der Geschlechter: Das Wechselmodell ist die zwingende Konsequenz daraus zum Vorteil von Kindern und Eltern Dilbert 20:53, 14. Okt. 2009 (CEST)

Dieser Punkt darf in seiner gesamtgesellschaftlichen Relevanz von uns Piraten nicht unterschätzt werden! Die gesetzliche Ungleichbehandlung der Elternteile hinsichtlich der Kinderrechte basiert auf einem Gesellschaftsmodell aus der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts und bedarf einer gründlichen Überholung. Dilbert 21:17, 14. Okt. 2009 (CEST)

Online-Petition: anmelden, mitzeichnen, weitersagen!
+Für dieses Modell (-bitte Doppelresidenz- der Name Wechselmodell ist verbraucht und in der Fachwelt negativ belegt) bedarf es einiger Regeln, die vorher festgelegt werden müssen.
1.) Einigen sich die Eltern nach einer Trennung auf eine Regel zur Betreuung der Kinder und die Leistung des Barunterhalts, so ist dies, wenn es nicht grob gegen das Kindeswohl verstößt (siehst die Kinder nicht, brauchst aber auch nicht zu zahlen) vom Gericht oder Notar zu bestätigen und gilt als Verbindlich bis beide einvernehmlich eine andere Regelung vereinbaren.
2.) Können sich die Eltern nicht einigen, so wird bei Kindern ab 6 Monate eine gleichwertige Versorgung durch beide Eltern vom Gericht bestimmt. Bei Säuglingen sind häufige aber kürzere Wechsel notwendig. Mit zunehmenden Alter können die Betreuungszeiten verlängert und die Frequenz gesenkt werden. Also 1-Jährige bleiben 1 Tag bei einem Elternteil, 2 Jährige bleiben 2 Tage, 3-Jährige 3 Tage. Ab dem dritten Lebensjahr sollten die Kinder von Mo. - Mi. Bei einem Elternteil sein. Ab Mittwoch Mittag bis Freitag bei dem anderen Elternteil und das Wochenende wechselweise. Das ermöglicht beiden Eltern die Kinder individuell zu fördern wie z.B. Babyschwimmen am Montag oder Kindersingen am Donnerstag.
3.) Ganz extrem definiert wäre ein Doppelresidenzmodell, wenn die Kinder im Sekundentakt wechselten. Ist antürlich unrealistisch. Das andere Extrem wäre die ersten neun Jahre bei einem Elternteil und die zweiten neun Jahre bei dem anderen. Wird im Islam wohl so teilweise gemacht. Irgendwo dazwischen liegt dann die Wahrheit. Als Beispiel: Bei einem binationalen Elternpaar (USA/Deutschland) hat nach der Trennung die Tochter ein Jahr in den USA gelebt mit Uraub in Deutschland und anschließend ein Jahr in Deutschland mit Urlaub in den USA. Die Tochter war damit sehr zufrieden.
4.) Das soziale Umfeld der Kinder ist dort, wo die Eltern als letztes zusammen gelebt haben. Abweichungen sind nur im Einvernehmen möglich. Die Kinder dürfen von diesem Ort nur wegziehen, wenn der andere Elternteil damit einverstanden ist. Jeder Elternteil darf für sich alleine wegziehen und trägt die Fahrtkosten für die Kinderbetreuung.
5.) Das Betreuen der Kinder ist nicht eine Option für Väter, sondern eine Pflicht. Auch die Mutter hat ein Recht eine berufliche Karriere zu machen und darf dabei nicht durch die Betreuung der Kinder benachteiligt werden. Auf der anderen Seite ist die integration der Väter keine Option für Frauen sondern ebenfalls eine Pflicht. Der Elternteil, der seiner Pflicht nicht nachkommt oder dem anderen Elternteil sie unmöglich macht ist nicht in der Lage die Belange der Kinder zu erfüllen und damit nicht sorgefähig.
6.) Haben Eltern nie zusammen gelebt (Mallorca-One-Night-Spaß-Kinder), dann ist der Ort der Zeugung der Lebensmittelpunkt. Es steht den Eltern aber frei sich auf einen anderen Ort zu einigen.
Wie definiert man Ort? Umkreis von x km oder mit einem politischen Gebilde wie Stadtteil, Gemeinde, Landkreis,...?
Beim Ort der Zeugung stelle ich mir die Frage was passiert, wenn sich die Eltern darüber nicht einig sind. Der Ort lässt sich ja im Nachhinein schlecht von neutraler Seite feststellen. --XXR 09:26, 29. Okt. 2009 (CET)
In diesem Falle könnte die Mitte der Entfernung zwischen den beiden Wohnorten der zukünftigen Eltern definiert werden. Ich weiß, wir brauchen für alles eine Regelung. Ich finde das auch nich gerade prickelnd.

Detlef-Naumann 28.10.2009 19:00 Uhr

ich glaube man braucht nicht für alles eine Regelung, manchmal ist der Mut zur Lücke und der Glaube an die Selbstregulierung wichtig. Denn was würde passieren, wenn die Entfernungsmitte zufällig Afghanistan ist? Im Endeffekt und Zweifelsfall ist es dann Ermessensentscheidung der Richter, welche Lösung es ermöglicht, beide Elternteile gleichmässig in die Erziehung einzubinden. --Axel Glienke (kultviech) 10:32, 29. Okt. 2009 (CET)


HINTERGRÜNDE: In skandinavischen Länder ist es geradezu verpöhnt einem Kind den Kontakt zu einem Elternteil zu verweigern. Der gesellschaftliche Druck ist derart groß, dass kein Elternteil einen Kontaktboykott wagt. In Frankreich und Belgien ist die Doppelresidenz im Gesetz verankert. Seit dem die Franzosen sehr konsequent bei Umgangsverweigerung durchgreifen ist die Zahl der ujmgangsbokottierenden Eltern erheblich zurück gegangen. Die kann auch in Ländern beobachtet werden, wo die Polizei die herausgabe von Kindern durchsetzt. In Kanada, wo einige Jahre die Kinder zum bindungstoleranteren Elternteil kamen hat man erkannt, dass es nur ein Wechsel der Fronten ist. Aus diesem Grunde kehrt Kanada wieder zu dem Doppelresidenzmodell zurück.

Im deutschsprachigen Europa wird die Entfremdung so lange tolleriert bis eine Herausnahme aus der Obhut des entfremdenden Elternteils nicht ohne schwerwigende Nachteile für das Kind erfolgen kann. Dies hat dazu geführt, dass viele Deutsche Familiengerichte Kindesmißbrauch damit legalisieren. Mit unter schreiben die Gerichte dies sogar in die Beschlüsse. "Die Schläge der Mutter .. sind ohne Einfluss auf die Umgangsregelung." (zum Wohle des Kindes)

FÜR DIE KINDER: Es gibt einige Studien zum Thema "Doppelresidenz". Hier ist eine Übersicht über einige der Studien: http://www.mp-psych.de/links.htm

Die Meta-Studie von Jan-Piet H. de Man [4] hat unter Berücksichtigung von vielen anderen Studien einen wichtigen Aspekt gebracht. Kinder, die im Falle einer Trennung im Wechsel zwischen den Eltern gleichwertig aufwuchsen (Doppelresidenz) hatten nie schlechtere, meist bessere Entwicklungsergebnisse, als Kinder die im klassischen Residenzmodell aufwuchsen.

Das sollte einigen zu denken geben! Detlef-Naumann 28.10.2009 19:00 Uhr

+Volle Zustimmung ausser für Punkt 6. Statt Zeugungsort sollte der Geburtsort massgeblich sein. Der lässt sich amtlich einfacher feststellen und ist auch wegen der Staatsbürgerrechte relevanter. Ein Kind, daß im Urlaub gezeugt wurde, bekommt wohl kaum Einwohnerrechte des Zeugungsstaates.--[[[Benutzer:Ralfred67|Ralfred67]]]

Anzahl der Wahlstimmen von Eltern an der Kinderanzahl ausrichten

Eltern sollten zusätzlich zu ihren eigenen, auch Stimmen in Vertretung für Ihre Kinder bei Wahlen abgeben können. Die zusätzliche Zahl der Stimmen richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie. Das würde der Familienpolitik automatisch mehr Gewicht in der Politik verleihen, da jedes Kind eine zusätzliche Wählerstimme bedeutet.--Jan87 09:30, 7. Okt. 2009 (CEST)

+Jeder Mensch hat eine Stimme. Ohne eine Bewertung einbringen zu wollen, was für an Demenz leidende Menschen gilt, sollte auch für Minderjährige gelten. Bis zur Wahlberechtigung sollte die Stimme an die Eltern übertragen werden--Andrekrug 20:27, 18. Okt. 2009 (CEST)
-Warum sollte eine Stimme mehr Wert haben, "nur" weil man Kinder hat? Das wäre ungerecht den gegenüber, die keine Kinder bekommen können. --StrongZero 18:48, 21. Okt. 2009 (CEST)
‡? Es geht ja nicht darum, dass eine Stimme mehr Wert hat, als die Andere. Es geht darum, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte eben nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kinder über die Runden bringen müssen. Daher fände ich es grundsätzlich gerecht, wenn die Eltern auch für ihre Kinder eine Stimme abgeben dürfen. Ein Problem, welches ich dabei sehe ist die Frage, welcher Erziehungsberechtigte nun (bei Meinungsdifferenzen) entscheiden darf, was mit der Stimme des Kindes gewählt wird. Auch was etwa bei einer Unterbringung der Kinder im Heim nach einem Entzug der elterlichen Sorge mit der Stimme des Kindes geschehen soll, sollte man sich überlegen. --XXR 02:31, 28. Okt. 2009 (CET)
-Da sehe ich aber Probleme für die Demokratie. Dann bekommen demnächst Aktionäre eine Stimme für juristische Personen und wann bekommen Tiere eine Stimme? Dazu müßten die Kinder unabhängig von den Eltern ihr Stimmrecht ausüben können. Und das können sie nun mal ja nicht. Also keine Stimme für Kinder.Detlef Naumann 28.10.2009
Naja, ich finde, dass es einen Unterschied zwischen Menschen und juristischen Personen gibt. Auch finde ich, dass man Kinder und Tiere nicht direkt miteinander vergleichen sollte. Allerdings stelle ich mir gerade die Frage, inwiefern die Gefahr besteht, dass Kinder aus Gründen des Stimmrechtes adoptiert oder gezeugt werden. In dem Falle könnte sich ein Kinderwahlrecht auch kontraproduktiv auf die Kinderrechte auswirken. --XXR 15:26, 28. Okt. 2009 (CET)
-Wer nicht eigenverantwortlich wählen kann/darf (Kinder/Demente/Psychisch Schwerkranke/Gefangene) muss in diesem Sinne gleich behandelt werden, daher halte ich es für ein No-Go solche Stimmen zu deligieren. Eine Stimme sollte sich nur delegieren lassen, wenn der Inhaber seinen Willen ausdrücken und kontrollieren kann. Alles andere ist undemokratisch. Auch Eltern haben selten die selbe politische Ansicht wie der Nachwuchs. Wenn dann kann man wie unten von Deltlef Naumann ausgeführt die Grenzen des Wahlrechts (Alter u.ä.) modifizieren. --PantherHH 28. Okt 13.06 (CET)

Wir können das Wahlrecht auf 16 Jahre herabsetzen.Detlef Naumann 28.10.2009

Das fände ich gut. Viele 16-Jährige sind bereits politisch interessiert. Zudem findet dann die erste Wahl möglicherweise schon während des Politikunterrichts in der Schule statt und nicht Jahre danach, wenn sich mancher Wahlberechtigte Jahre nicht mehr mit Politik beschäftigt hat. --XXR 15:26, 28. Okt. 2009 (CET)

+Ich bin für ein Wahlrecht ab 16, aber auch dafür das die Eltern die Stimmen ihrer Kinder haben, schließlich hat eine Familie mit 2 Kindern die Verantwortung über 4 Personen. Nur was macht man wenn ein Paar nur ein Kind hat? Bekommt dann jeder eine halbe Stimme? -- Severin M 21. Nov. 2009

 Ergebnis: Wir sind ja nahe beieinander. Die Gründe, warum sich der ein oder andere gegen ein Wahlrecht der Kinder ausspricht spielen für mich eine untergeordnete Rolle. Fakt ist, dass es hier mehrere Argumente gegen ein Wahlrecht von Kindern gibt. Ich würde dies gerne als Statement definieren und mit den verschiedenen Gründen für eine Abstimmung auf dem Parteitag an die Mitglieder geben. Detlef Naumann 28.10.2009

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