Diskussion:EU-Wahlprogramm 2009/Demokratisches Europa
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Demokratisches Europa
EU-Aufbau - Gewaltenteilung und dezentrale Entscheidungen statt maßloser Bürokratie
- Wahl (nicht Ernennung!) oberster Richter auf Lebenszeit durch EP
- Ist das ernsthaft gemeint?? Lebenslang klingt immer sehr sehr schlecht, da man dann nach Beliebem alles machen kann was man moechte. Waere es nicht auch gut wenn die Richter ebenfalls ggf. ein Mitspracherecht haetten?
- Ja, das haben wir als wichtig befunden, da die Praxis einer festen Amtszeit dazu führt, daß man anderen gefällig wird, um eine Wiederwahl nicht zu gefährden. --Jamasi 08:08, 20. Mär. 2009 (CET)
- Und wenn man weis dass man nur einmal gewaehlt werden muss, wird man anderen doch viel gefaelliger ;) Ich denke hier sollte man nochmal gruendlich ueberlegen ob es nicht eine andere Moeglichkeit gibt.
- Es geht darum, daß die Richter nach der Wahl definitiv unabhängig sein sollen. Das funktionier am besten mit einer gesicherten Perspektive. Ebenso ist so gewährleistet, daß nur eine langsame Progression der Legislative stattfindet und eine Regierung nicht eben mal schnell (in 2 Legislaturperioden) nur noch ihr gefällige Richter dort hat. Der Mittelweg wäre eine Wahl auf einen langen Zeitraum hin (z.B. 12 Jahre oder mehr). Der letzte Bundeparteitag hat sich allerdings für die Wahl auf Lebenszeit ausgesprochen. --Jamasi 12:54, 20. Mär. 2009 (CET)
- Ernennung auf Lebenszeit mMn kein allg. Konsens, deshalb streichen! --Derdaddler 00:03, 26. Mär. 2009 (CET)
- in Karlsruhe sind das 10 Jahre und Gefälligkeitsvorwürfe wären mir neu --Spearmind 21:53, 21. Apr. 2009 (CEST)
- Ernennung auf Lebenszeit gelöscht --Derdaddler 23:08, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Ernennung auf LZ entsprechend dem BPT-Beschluß wieder rein. --Bodo Thiesen 23:33, 2. Mai 2009 (CEST)
- Ernennung auf Lebenszeit mMn kein allg. Konsens, deshalb streichen! --Derdaddler 00:03, 26. Mär. 2009 (CET)
- Es geht darum, daß die Richter nach der Wahl definitiv unabhängig sein sollen. Das funktionier am besten mit einer gesicherten Perspektive. Ebenso ist so gewährleistet, daß nur eine langsame Progression der Legislative stattfindet und eine Regierung nicht eben mal schnell (in 2 Legislaturperioden) nur noch ihr gefällige Richter dort hat. Der Mittelweg wäre eine Wahl auf einen langen Zeitraum hin (z.B. 12 Jahre oder mehr). Der letzte Bundeparteitag hat sich allerdings für die Wahl auf Lebenszeit ausgesprochen. --Jamasi 12:54, 20. Mär. 2009 (CET)
- Und wenn man weis dass man nur einmal gewaehlt werden muss, wird man anderen doch viel gefaelliger ;) Ich denke hier sollte man nochmal gruendlich ueberlegen ob es nicht eine andere Moeglichkeit gibt.
- Ja, das haben wir als wichtig befunden, da die Praxis einer festen Amtszeit dazu führt, daß man anderen gefällig wird, um eine Wiederwahl nicht zu gefährden. --Jamasi 08:08, 20. Mär. 2009 (CET)
- Ist das ernsthaft gemeint?? Lebenslang klingt immer sehr sehr schlecht, da man dann nach Beliebem alles machen kann was man moechte. Waere es nicht auch gut wenn die Richter ebenfalls ggf. ein Mitspracherecht haetten?
- Forderung: unmittelbare und gleiche Wahlen
- Wenn mit gleiche Wahlen gemeint ist, dass ein winziges Land (zb. Luxemburg) gleiche Rechte hat wie Deutschland ist das denke ich problematisch. Natuerlich sollte es nicht so sein, dass Luxemburgs Stimme nur 1/1000 der deutschen Stimme entspricht (dort muesste man eben anpassen was das max. ist), allerdings finde ich muesste hier die Gewichtung abhaengig der Einwohner des Landes gemacht werden.
- Mit gleichen Wahlen ist gemeint, daß die Stimme eines jeden EU-Bürgers gleich viel wert sein muß, dies ist aktuell nicht der Fall. --Jamasi 08:08, 20. Mär. 2009 (CET)
- Wenn Deutschland 20% der Bevölkerung innerhalb der EU stellt, dann sollte sich das bei den Sitzen im EU Parlament wiederspiegeln. Wir haben bei anderen Punkten wie z.B. EU Verfassung stehen, dass jedes einzelne Land zustimmen muß, also ein de facto Vetorecht. Es dreht sich also bei diesem Punkt nicht darum, die kleinen Staaten mundtot zu machen. Elcon 12:17, 26. Mär. 2009 (CET)
- Ich wäre für eine andere Ausgestaltung: Jedes Land stellt die gleiche Anzahl von Parlamentariern (z.B. 15), jedoch ist die Stimmenanzahl jedes einzelnen von denen proportional zum Bevölkerungsanteil, den er repräsentiert. So erhält man die Pluralität der Regionen eines Landes (idealerweise auch innerhalb einer Fraktion) und hat trotzdem gleiche Stimmgewicht bezogen auf den einzelnen Bürger. --Jamasi 07:49, 27. Mär. 2009 (CET)
- Wir haben Parteien, die unterschiedliche Teile der Bevölkerung repräsentieren und diese müssen prozentual zur Bevölkerung in einem Europaparlament vertreten sein. Elcon 14:43, 27. Mär. 2009 (CET)
- Luxemburg würde bei Umsetzung der gleichen Wahl bestenfalls noch einen Abgeordneten stellen, oder, wenn man Luxemburg tatsächlich mehrere zugesteht, würde das EP aus allen Nähten platzen. Somit ist der Vorschlag mit konstanter Abgeordnetenzahl pro Mitgliedstaat aber unterschiedlichem Stimmgewicht ein garnicht so schlechter Vorschlag. Allerdings brauchen wir diese Frage im Rahmen dieses Wahlprogrammes nicht klären. --Bodo Thiesen 23:55, 2. Mai 2009 (CEST)
- Wir haben Parteien, die unterschiedliche Teile der Bevölkerung repräsentieren und diese müssen prozentual zur Bevölkerung in einem Europaparlament vertreten sein. Elcon 14:43, 27. Mär. 2009 (CET)
- Ich wäre für eine andere Ausgestaltung: Jedes Land stellt die gleiche Anzahl von Parlamentariern (z.B. 15), jedoch ist die Stimmenanzahl jedes einzelnen von denen proportional zum Bevölkerungsanteil, den er repräsentiert. So erhält man die Pluralität der Regionen eines Landes (idealerweise auch innerhalb einer Fraktion) und hat trotzdem gleiche Stimmgewicht bezogen auf den einzelnen Bürger. --Jamasi 07:49, 27. Mär. 2009 (CET)
- Anmerkung: Mit dem neuen EU-Vertrag wird die Größe der Länder im Ministerrat via qualifizierter Mehrheit eingebracht (auch jetzt ist sie bereits drinnen, aber nicht direkt proportional). Ausserdem ist die Stimmungleichheit nicht 1000, sondern eher 10-12 (Luxemburg hat knapp 0,5 Mio Einwohner, Deutschland knapp 80 Millionen, Luxemburg 6 Sitze, Deutschland knapp 100, ausrechnen sollte kein Problem sein), also in der Größenordnung des deutschen Bundesrates. Es stellt sich die Frage, ob ein Staatenverbund wie die EU nach den gleichen demokratischen Gesichtspunkten, wie ein Staat bewertet werden muss. So wie es jetzt ist, gibt es die gleiche Diskrepanz wie zwischen den zwei Kammern in Deutschland (eine mit Stimmgleichheit, eine ohne), nur dass es vertauscht ist.--b.pwned 11:51, 27. Mär. 2009 (CET)
- Wir reden hier über das Problem des Nationalismus. Sagen wir es mal so: Wenn alle Staaten eine EU Verfassung angenommen haben, können wir die bisherigen Staatsgrenzen fallen lassen. Remember: Deutschland besteht aus 16 Staaten, nicht einem. Ähnlich sieht es bei Great Britain aus. usw. usf. Wenn dann also so ca. gleich große Staaten nur noch existieren, ist das alles kein Problem mehr. Aber das ist zunächst einmal Zukunftsmusik. Elcon 14:43, 27. Mär. 2009 (CET)
- Ich kann dieses Argument nicht nachvollziehen bzw. verstehe nicht was das hier mit zu tun hat, vielleicht kannst du das für mich nochmal umformulieren. Jedenfalls: In Deutschland wählen wir den Bundestag und dort hat jeder Abgeordnete etwa gleich viele Bürger zu vertreten (+-15%). Im Bundesrat dagegen stellt jedes Land eine gewisse Zahl Vertreter, zwischen 2 und 6 - hier hat Bremen z.B. ungefähr 10mal soviel Mitspracherecht wie NRW, eben weil es bei 0,5 Mio Einwohnern 2 Sitze hat, wohingegen NRW mit seinen fast 20 Mio nur 6 hat. In der EU wäre es sehr ähnlich: Im Ministerrat wird mit QMW abgestimmt, d.h. es müssen die vertretenden Minister von Staaten mit 65% der Bevölkerung und 55% aller Staaten zustimmen (sehr schön dargestellt hier: http://www.eu-info.de/static/ratsentscheidungen/) - dort wird jeder Bürger gewissermaßen mit 1 Stimme vertreten. Im Europäischen Parlament hingegen gibt es die selbe Ungleichheit wie im dt. Bundesrat. Es ist also nichts "zutiefst undemokratisches", es ist nur eine Modifkation unseres Systems (iirc angelehnt an das portugiesische). Ziel ist es, die Union nicht zu einem Staat zu stilisieren sondern möglichst viel Macht bei den einzelnen Mitgliedern zu lassen. Daher haben sie über den Ministerrat am meisten Rechte, wenn auch das EP sehr gestärkt wird und in eigentlich allen Belangen von nun an zustimmen muss.--b.pwned 21:11, 27. Mär. 2009 (CET)
- Das Europäische Parlament soll alle Europäer (ob die nun ein Volk sind oder nicht sei mal dahingestellt) repräsentieren. Für die gelten die Beschlüsse und Verordnungen schließlich auch. Zu diesem Anspruch gehört mE auch eine Gleichgewichtung der Stimmen der Wähler. Damit ist der Anspruch des EP dem des Bundestags vergleichbar. Der Bundesrat ist eine gesetzgebende Kammer aus dem Förderalismusgedanken. Auf europäischer Ebene wäre das eher der Europ. Rat, bzw. die Ministerräte. --Derdaddler 23:57, 10. Apr. 2009 (CEST)
- FYI: Das Extrembeispiel war iirc nicht Luxemburg, sondern Malta. --Jamasi 18:42, 27. Mär. 2009 (CET)
- Malta und Luxemburg haben beide etwa die gleiche Anzahl an Bürgern (~0,5 Mio) und Stimmen (5/6). S. Wikipedia.--b.pwned 21:11, 27. Mär. 2009 (CET)
- Wir reden hier über das Problem des Nationalismus. Sagen wir es mal so: Wenn alle Staaten eine EU Verfassung angenommen haben, können wir die bisherigen Staatsgrenzen fallen lassen. Remember: Deutschland besteht aus 16 Staaten, nicht einem. Ähnlich sieht es bei Great Britain aus. usw. usf. Wenn dann also so ca. gleich große Staaten nur noch existieren, ist das alles kein Problem mehr. Aber das ist zunächst einmal Zukunftsmusik. Elcon 14:43, 27. Mär. 2009 (CET)
- Wenn mit gleiche Wahlen gemeint ist, dass ein winziges Land (zb. Luxemburg) gleiche Rechte hat wie Deutschland ist das denke ich problematisch. Natuerlich sollte es nicht so sein, dass Luxemburgs Stimme nur 1/1000 der deutschen Stimme entspricht (dort muesste man eben anpassen was das max. ist), allerdings finde ich muesste hier die Gewichtung abhaengig der Einwohner des Landes gemacht werden.
EU-Verfassung - EU als freiwillige Kooperation souveräner Staaten
- sehr wichtiger Punkt im Programm, mMn in der jetzigen Form konsensfähig? --Derdaddler 00:03, 26. Mär. 2009 (CET)
- Gegenrede! ;) Die ersten drei Sätze sind voll unterstützenswert. Die letzten zwei nicht. Der Vertrag ist keine neue Verfassung, sondern eine institutionelle Reform der EU. Charakteristiken eines Staates wurden zwar ungeschickterweise im Verfassungsvertrag von 2005 eingefügt, aber auch der Vertrag hätte den Namen "Verfassung" nicht verdient - er war einfach keine. Es ist immer noch nur ein "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und die Gründung der Europäischen Gemeinschaft". Dementsprechend steht er in Stil und Länge in der Tradition der bestehenden Verträge, ist aber in seiner konsolidierten Fassung keinesfalls 2000 Seiten lang, wie mancherorts behauptet wird: http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/index.htm <-- beide Verträge kommen zusammen auf etwa 300 Seiten, dazu kommen ca. 200 Seiten Zusatzprotokolle die zu mindestens 50% aus "Einleitungen" bestehen. Ich behaupte hier mal, dass hier so gut wie keiner (vielleicht gar keiner) auch nur eine Zeile aus dem Vertrag gelesen oder ihn zumindest mal überflogen hat.
- Kurz: Es zeugt von mangelndem Verständnis, wenn man fordert, dass ein Vertrag zwischen 27 Parteien in ein Heftchen passen soll. Weiterhin ist nicht die EU oder einer ihrer Verträge daran Schuld, dass es nur in einem Land der Union vorgeschrieben ist, eine Volksabstimmung durchzuführen. Dieses Problem, wenn man es denn als eines ansieht, kann nicht auf EU Ebene gelöst werden. Abgesehen davon, dass das EP formal den Vertrag schon abgesegnet hat, was es gar nicht tun musste, weil es nicht in seiner Kompetenz liegt - nur die 27 Mitgliedsstaaten müssen ihn einstimmig annehmen. Darum spreche ich mich für eine Streichung der letzten zwei Sätze oder zumindest eine Umformulierung bezugnehmend auf eine echte Verfassung (statt dem Vertrag v. Lissabon) aus.--b.pwned 19:41, 26. Mär. 2009 (CET)
Vorschläge zur Formulierung der Position zum Lissabon.Vertrag? --Derdaddler 00:02, 11. Apr. 2009 (CEST)
Keine??? Vielleicht: "Die Piratenpartei lehnt den Vertrag von Lissabon ab. Die Übertragung weiterer Kompetenzen, die weitreichend in das Gefüge des Grundgesetzes eingreifen, erfordert in allen Mitgliedstaaten die Zustimmung in Referenden. Außerdem erschwert die schwer lesbare Form als Änderung zu bestehenden Verträgen den Bürgern den Zugang zum Inhalt des Vertrags. Die derzeitige Fassung lehnen wir auch deswegen als zu kompliziert und intransparent ab."
Transparenz des Staatswesens - Lobbyismus aufdecken und Bezüge offenlegen
- soweit, sogut. Allerdings nicht wirklich griffig, Verbesserungen willkommen--Derdaddler 00:03, 26. Mär. 2009 (CET)
- "Wir lehnen geheime Ausschüsse ab und wollen verhindern, dass erneut Abstimmungen in fachfremden Ausschüssen stattfinden. Einen Fischereiausschuss, der über Belange der Inneren Sicherheit abstimmt, wird es mit uns nicht geben." Hier sollte m.E. ein konkretes Beispiel genannt werden. --icehawk 00:12, 4. Mai 2009 (CEST)